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Letzte Änderung: 10.08.2010
Die Abfallwirtschaft hat sich seit Beginn der 90er Jahre erheblich gewandelt. Begleitet vom Erlass des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und dem zugehörigen, untergesetzlichen Regelwerk stellt der Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Die Abfallwirtschaft wurde zur Stoffstromwirtschaft und ihr neues Ziel ist die stoffstromorientierte Ressourcenschonung.
Dafür sind Abfälle
Die verbleibenden Restabfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Abfallwirtschaftliches Ziel ist es, bis spätestens zum Jahr 2020 unter Einhaltung hoher, schutzgutorientierter Standards eine hochwertige und vollständige Verwertung zumindest der Siedlungsabfälle ("Ziel 2020") zu gewährleisten.
Das Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich rund 380 Millionen Tonnen (siehe Daten zur Abfallstatistik 2002). Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent des Aufkommens waren 2002 den Siedlungsabfällen zuzurechnen und der Anteil der als "Sonderabfälle" bekannten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle betrug rund 5 Prozent (19 Millionen) Tonnen.
Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das Umweltbundesamt gefördert und begleitet hat.
Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im Umweltbundesamt auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet.
Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben findet eine enge Zusammenarbeit mit den für Abfallexport und Import zuständigen Landesbehörden statt, um den Daten- und Informationsaustausch zwischen der Anlaufstelle und den Bundesländern und den internationalen Gremien unmittelbar und ohne Zeitverzögerung zu gewährleisten.