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Letzte Änderung: 17.02.2012
Abfälle sind gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen; dabei genießt der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Bei der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen kommen unterschiedliche Behandlungsverfahren zur Anwendung, die sich nach der Beschaffenheit des Abfalls und dem gewählten Behandlungsziel richten. Die Beeinträchtigung der Umwelt möglichst gering zu halten und gleichzeitig den größtmöglichen Nutzen aus den Abfällen zu ziehen, sind Kernziele einer fortschrittlichen Abfallbewirtschaftung.
Laut Zuordnungskriterien der Deponieverordnung PDF / 103 KB dürfen seit dem 1. Juni 2005 keine unvorbehandelten Abfälle auf oberirdischen Deponien in Deutschland abgelagert werden. Siedlungsabfälle und andere Abfälle mit biologisch abbaubaren Bestandteilen müssen laut Zuordnungskriterien vor der Ablagerung mit thermischen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsverfahren behandelt werden. Das Ziel ist, Methanemissionen aus Deponien zu vermeiden und einen wichtigen Betrag zum Klima- und Ressourcenschutz zu leisten.
In den ersten Monaten nach dem 1. Juni 2005 reichten die Behandlungskapazitäten für die anfallenden Abfallmengen nicht aus. Nicht alle geplanten Abfallbehandlungsanlagen konnten termingerecht fertig gestellt werden. Insbesondere beim Bau und der Inbetriebnahme der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen gab es Verzögerungen. Auch für die in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung abgetrennten heizwertreichen Abfallfraktionen standen in den ersten Jahren nur unzureichende Entsorgungskapazitäten in Ersatzbrennstoffkraftwerken und der Mitverbrennung in industriellen Feuerungsanlagen bereit. Übergangsweise erfolgte eine Zwischenlagerung größerer Mengen unbehandelter Abfälle und heizwertreicher Abfallfraktionen.
Mittlerweile hat sich die Situation entspannt: Für alle Abfälle stehen ausreichende Entsorgungskapazitäten zur Verfügung. Die provisorischen Zwischenlager sind mittlerweile vollständig rückgebaut und die dort gelagerten Abfälle ordnungsgemäß behandelt.
Die Prognos AG untersuchte im Auftrag des Umweltbundesamtes die Auswirkungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) und der Abfallablagerungsverordnung auf Investitionen im Abfallbereich. Die Analyse erfasst zudem gegenwärtige und zukünftige Effekte auf die Arbeitsplatzsituation.
Die thermische Abfallbehandlung ist in Deutschland eine der tragenden Säulen der Abfallentsorgung. Je nach Art der Abfälle (z. B. Siedlungsabfälle, Abfälle aus den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, gefährliche Abfälle, Klärschlamm) stehen geeignete und dafür zugelassene Anlagen zur thermischen Behandlung zur Verfügung. Darüber hinaus wird in fast allen Anlagen auch die Energie genutzt und als elektrische Energie, Wärme und/oder Prozessdampf abgegeben.
Alle in Deutschland betriebenen Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung entsprechen den Anforderungen der europäischen Abfallverbrennungsrichtlinie (2000/76/EG). Der Stand der Technik auf europäischer Ebene ist in dem Merkblatt über die beste verfügbare Technik der Abfallverbrennung formuliert (BVT-Merkblatt). Dieses Merkblatt dient der Umsetzung der IVU-Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
Mit der Anwendung des BVT-Merkblattes soll ein hohes Schutzniveau erreicht und eine umweltmedienübergreifende Wirkung erzielt werden. Im europäischen Vergleich befinden sich die thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland mit ihren Emissionswerten am unteren Rand des BVT-Bereiches. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, das BVT-Merkblatt bei der Festlegung von emissionsbegrenzenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Verbrennung von Hausmüll und anderen Siedlungsabfällen hat in Deutschland eine lange Tradition. Hierfür sind derzeit 70 Siedlungsabfallverbrennungsanlagen (MVA) mit einer Jahreskapazität von ca. 19 Mio. Tonnen vorhanden. Hier finden Sie eine Liste mit den Adressen und Kapazitäten der thermischen Behandlungsanlagen, die überwiegend Siedlungsabfälle verbrennen PDF / 29 KB.
Alle bestehenden MVA verfügen über eine Energienutzung (Strom, Prozessdampf und/oder Fernwärme). Der Gesamt-Nutzungsgrad liegt im Durchschnitt oberhalb von 50 %. Bei einer Verbesserung der Abnahmemöglichkeiten an den Anlagenstandorten könnten die bestehenden Anlagen deutlich mehr Energie in Form von Dampf, z. B. als Fernwärme abgeben.
In einigen Anlagen wird der Siedlungsabfall zusammen mit kommunalem Klärschlamm thermisch behandelt. All diese Anlagen verfügen über Abgasreinigungen, die entsprechend den Anforderungen der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) ausgestattet sind.
Der Betrieb der meisten Anlagen mit nasser Abgasreinigung erfolgt abwasserfrei. In der Regel werden die Rostaschen im Straßen- und Wegebau verwendet. Darüber hinaus werden Eisenschrott und NE-Metalle stofflich verwertet.
Die Website der Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) bietet eine Übersicht der Anlagenstandorte. Ferner finden Sie dort interaktive Karten und eine Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen.
Neben der Mitverbrennung in bestehenden Industriefeuerungsanlagen sind in Deutschland mittlerweile etwa 30 sogenannte Ersatzbrennstoff-Kraftwerke PDF / 7 KB in Betrieb. Ihre Jahreskapazität beträgt insgesamt ca. 4,5 Tg (Mio. Tonnen). Diese Anlagen sind speziell auf die Nutzung von Ersatzbrennstoffen, also auf den Einsatz von mittel- bzw. hochkalorischen aufbereiteten Abfallstoffen, ausgelegt.
Die EBS-Kraftwerke befinden sich mit anderen Industrieanlagen am selben Standort und sind mit ihnen gekoppelt. Sie beliefern diese Industrieanlagen mit Prozesswärme oder elektrischer Energie und ersetzen dadurch die sonst notwendige Erzeugung von Wärme und Strom aus Regelbrennstoffen (z. B. Kohle, Öl und Gas).
Die nötige spezifische Behandlung von Krankenhausabfällen (Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes) konzentriert sich auf eine relativ geringe Menge des gesamten Abfallaufkommens dieser Einrichtungen. Maximal 5 % (etwa 5.000 Mg/a) des Gesamtabfallaufkommens aus Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen bestehen aus infektiösen Abfällen, die auf Grund ihres Infektionsrisikos als gefährliche Abfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) gelten.
Die infektiösen Abfälle werden gemäß der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes - LAGA M18 getrennt erfasst und mit einem thermischen Verfahren nach Vorgaben des Robert Koch-Institutes behandelt. Dies kann neben der Sterilisation bzw. Desinfektion mittels Wasserdampf auch durch Verbrennung dieser Abfälle erfolgen.
Die weitaus größere Abfallmenge kann, mit entsprechender Sorgfalt bei Sammlung, Lagerung und Transport, in den thermischen Abfallbehandlungsanlagen zusammen mit Siedlungsabfällen entsorgt bzw. verwertet werden.
In Deutschland befindet sich eine spezielle Krankenhausabfall-Verbrennungsanlage als Einzelanlage in Kiel/Wellsee. Zwei weitere Siedlungsabfallverbrennungsanlagen (Augsburg und Bielefeld) verbrennen infektiöse Abfälle in separaten Verbrennungsaggregaten. Das dabei entstehende Abgas wird zur Emissionsminderung der Abgasreinigungsanlage der benachbarten Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt.
Ein Teil der infektiösen Abfälle geht zur thermischen Beseitigung - wie bei allen zentralen Anlagenlösungen üblich - verschlossen in dafür zugelassenen Transportbehältern (UN-Klasse 6.2) in speziell zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen errichtete Abfallverbrennungsanlagen (sogenannte Sonderabfallverbrennungsanlagen).
Die LAGA-Mitteilung 18 "Merkblatt über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" ist auf der Internet-Seite der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Unterpunkt „Mitteilungen“ der Rubrik „Publikationen“ verfügbar.
In Deutschland gibt es etwa 30 Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV). Die meisten Anlagen befinden sich an Standorten der chemischen Industrie und entsorgen hauptsächlich die Abfälle der benachbarten Industrieanlagen. Mittlerweile sind sie häufig aus dem Chemiebetrieb ausgegliedert und betreiben ihre eigene Abfallakquisition.
Die jährlich nutzbare Verbrennungskapazität der Sonderabfallverbrennungsanlagen liegt bei ca. 1,5 Tg (Mio. Tonnen). Tatsächlich werden aber deutlich weniger Sonderabfälle verbrannt, wobei der Auslastungsgrad einzelner Anlagen sehr unterschiedlich sein kann.
Hier finden Sie eine Auflistung der öffentlich zugänglichen Sonderabfallverbrennungsanlagen PDF / 40 KB sowie eine Liste der Anlagenkapazitäten.
Laut Statistischem Bundesamt fallen in Deutschland etwa 2 Tg (Mio. Tonnen) Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. 2004 wurden noch ca. 3,5 % dieser Menge deponiert. Seit dem 1.6.2005 ist dieser Entsorgungsweg nicht mehr zulässig. Die Zeitreihe zur Verteilung auf die verschiedenen Entsorgungspfade ist der Abbildung „Klärschlammentsorgung PDF / 33 KB“ zu entnehmen.
Weiterhin wurden 2004 noch etwa 52 % des Klärschlamms auf Böden verwertet. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Die stetig steigenden Qualitätsanforderungen an stofflich zu verwertende Klärschlämme hinsichtlich der Schadstoffgehalte hatten einen starken Rückgang dieses Anteils zur Folge. Im Jahr 2007 lag der Anteil des Klärschlamms, der in der Landwirtschaft, der landbaulichen Verwertung oder zur Kompostierung eingesetzt wurde, bereits bei 50,4 %. Bis 2010 hat sich dieser Anteil auf 46,8 % verringert.
Der Anteil der thermisch entsorgten oder in der Mitverbrennung verwerteten Klärschlämme stieg von 2004 mit 31,5 % auf 53,2 % im Jahre 2010 an. In den letzten drei Jahren hat sich die Verbrennung in dafür geeigneten Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen zum wesentlichen Standbein der Klärschlammentsorgung entwickelt. Die Situation der thermischen Klärschlammentsorgung in Deutschland gibt die im Jahr 2012 neu herausgegebene „Klärschlammbroschüre“ wieder.

Klärschlammentsorgung
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So wie die Abfallmonoverbrennung ist die Mitverbrennung von Abfällen in Deutschland in der 17. BImSchV geregelt. Sie erfolgt in Kohlekraftwerken, Zementwerken und anderen Industriefeuerungsanlagen. In der Regel müssen die Abfälle vorher zu einem Ersatzbrennstoff aufgearbeitet werden. Ersatzbrennstoffe (EBS) sind Einsatzstoffe aus allgemein gesammelten Abfallfraktionen, die in vorgeschalteten Aufbereitungsanlagen, z. B. durch die Mechanisch Biologische Abfallbehandlung konfektioniert werden. Dabei werden die Abfallfraktionen entsprechend den verfahrensbedingten Anforderungen der mitverbrennennden Anlagen sortiert bzw. entmischt.
Die Abfallablagerungsverordnung und die 30. BImSchV (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen) geben in Deutschland die Rahmenbedingungen für die Zulassung umweltverträglicher mechanisch-biologischer Restabfallbehandlungskonzepte vor.
Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung ist - anders als die thermische Abfallbehandlung - kein eigenständiges Entsorgungsverfahren, sondern separiert die Restabfälle in unterschiedliche Fraktionen und bereitet sie für die Beseitigung oder Verwertung auf. MBA-Konzepte erfordern daher die Einbindung anderer Entsorgungsverfahren zur weiteren Entsorgung der erzeugten Abfallfraktionen.
Bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung wird zwischen zwei Verfahrensvarianten unterschieden.
Die klassischen MBA-Verfahren erzeugen nach Abtrennung von Metallen und heizwertreichen Bestandteilen eine Deponiefraktion, die nach einer biologischen Behandlung (Rotte, Vergärung) mit einer sehr geringen biologischen Restaktivität auf Deponien abgelagert wird.
Das Behandlungsziel der Stabilatverfahren, die keine oder nur geringe Mengen mineralischer Abfälle auf Deponien entsorgen, ist die Erzeugung von Ersatzbrennstoffen (Stabilat). Die Restabfälle werden im biologischen Prozess durch die entstehende Reaktionswärme für eine weitere Aufbereitung getrocknet. Die trockenen Abfälle lassen sich schließlich in verwertbare Fraktionen (Ersatzbrennstoffe, FE- und NE-Metalle usw.) selektieren.
Beide MBA-Varianten benötigen Mitverbrennungskapazitäten in industriellen Feuerungsanlagen, in denen die die aus heizwertreichen Fraktionen oder Stabilaten erzeugten Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden können.
Die Gesamtkapazität der 46 mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland liegt derzeit bei etwa 5 - 6 Mio. Tonnen pro Jahr.
Eine Beschreibung aller MBA-Konzepte hat die Arbeitsgemeinschaft stoffstromspezifische Abfallbehandlung (ASA) in ihrem Anlagensteckbrief zusammengestellt.
Listen mit Anlagenstandorten PDF / 140 KB und Anlagenkapazitäten PDF / 125 KB.
Vor etwa 20 Jahren wurde in Deutschland begonnen, biogene Abfälle getrennt zu sammeln und anschließend zu kompostieren. Seitdem ist die Menge der verwerteten Bioabfälle kontinuierlich angestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im Jahr 2008 etwa 13,04 Mio. t biogene Abfälle kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend auf Böden verwertet.
Diese Menge umfasst Bioabfälle aus Haushalten, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung, aus Gaststätten und Großküchen und einige Rückstände aus der Landwirtschaft, die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen gelangen.
Öffentliche und private Entsorger haben im Jahr 2008 etwa 3,85 Mio. t Bioabfälle aus Haushalten eingesammelt. Etwa 90 % davon wurden kompostiert und 10 % in Biogasanlagen vergoren. Die Menge an Garten- und Parkabfällen betrug etwa 4 Mio. t.
Das Statistische Bundesamt hat im Jahr 2008 bundesweit über 2 000 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen zur Behandlung biogener Abfälle erfasst, wobei eine Vielzahl landwirtschaftlicher Biogasanlagen und spezieller Kompostierungsanlagen enthalten ist, die landwirtschaftliche Reststoffe wie Gülle oder Mist vergären oder Klärschlamm kompostieren.
Laut einer Studie im Auftrag des UBA (siehe unten) gab es 2008 etwa 1 000 Kompostierungsanlagen und 85 Vergärungsanlagen, in denen Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe sowie Garten- und Parkabfälle eingesetzt wurden. Adressen und Beschreibungen dieser Anlagen finden sich im "Verzeichnis der Kompostierungs- und Vergärungsanlagen in Deutschland" der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Alle Anlagen, die der RAL-Gütesicherung unterliegen, sind auf der Internetseite der Gütegemeinschaft aufgelistet.
Die getrennte Sammlung von Bioabfall beeinflusst stark die Menge und die Zusammensetzung von Restmüll. Durch die Abtrennung der Bioabfälle lässt sich die Restabfallmenge um bis zu einem Drittel reduzieren. Die gleichzeitige Entfrachtung der Abfälle von nassen Bestandteilen erleichtert eine spätere Behandlung des Restabfalls, z. B. eine maschinelle Sortierung.
Eine Studie im Auftrag des UBA aus dem Jahr 2008 ermittelte Potenziale und ökologisch sinnvolle Verwertungswege für Bio- und Grünabfälle. Das Ergebnis dieser Studie ist in der Broschüre „Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen“ veröffentlicht. Sie zeigt Möglichkeiten und Nutzen der Bioabfallverwertung für kommunale Handlungsträger auf. Sowohl die Studie als auch die Broschüre stehen zum Download zur Verfügung.
Komposte und Gärrückstände aus der Bioabfallsammlung werden entsprechend der Bioabfallverordnung vom 21.9.1998 als Düngemittel oder als Kultursubstrat verwertet. Dies ist im Düngemittelrecht rechtlich geregelt. In Deutschland wurden 2002 etwa 4,6 Mio. t Bio- und Grünabfallkompost erzeugt. Zur Beurteilung der Qualität der erzeugten Komposte veranlasste das Umweltbundesamt eine Untersuchung: "Neubewertung von Kompostqualitäten".
Anforderungen zur Emissionsminderung bei Kompostierungsanlagen enthält die TA Luft aus dem Jahr 2002. Dort sind unter Nummer 5.4.8 unter anderem Mindestabstände und Anforderungen an eine geschlossene Bauweise von Kompostierungsanlagen mit mehr als 3.000 t Jahresdurchsatz geregelt. Die in der TA Luft enthaltenen Anforderungen hatten die Betreiber der Altanlagen bis zum 31.10.2007 umzusetzen.
Des Weiteren fordert die TA Luft, die Möglichkeiten zur Minderung von Keimemissionen nach dem Stand der Technik zu prüfen. Diese Forderung war Bestandteil eines Fachgesprächs mit dem Titel "Mikroorganismen in der Umgebung von Bioabfallbehandlungsanlagen PDF / 190 KB", das unter Beteiligung von BMU, BMBF und UBA am 30.9.2004 in Bonn stattfand.
Diskussionen über die Sicherheit in Biogasanlagen hatte vielerorts der tödliche Unfall in einer niedersächsischen Biogasanlage im November 2005 ausgelöst. Unter Leitung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und des Umweltbundesamtes haben zwei Arbeitsgruppen Maßnahmen diskutiert, um derartige Unfälle zukünftig zu verhindern. Die Ergebnisse der Diskussion sind im gemeinsamen „Informationspapier zur Sicherheit bei Biogasanlagen” zusammengefasst.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde 2009 eine Bestandsaufnahme zum Stand der Technik bei Biogasanlagen erarbeitet.
Informationen zur Vergärung von Bioabfällen mit Biogasgewinnung finden Sie auf den Internetseiten des Fachverbandes Biogas.
Ziel der chemisch-physikalischen Behandlung ist gemeinhin die Vorbehandlung von flüssigen gefährlichen Abfällen (früher: besonders überwachungsbedürftigen Abfällen oder auch Sonderabfällen) zur umweltverträglichen Beseitigung (Zerstörung) der darin enthaltenen Schadstoffe.
Etwa 25 bis 30 Prozent aller in Deutschland anfallenden gefährlichen Abfälle werden in CP- Anlagen entsorgt. Die technischen Ausstattungen von CP- Anlagen und deren technisches Niveau sind sehr unterschiedlich, wobei das verfahrenstechnische Prinzip der verschiedenen Anlagentypen prinzipiell gleich ist:
Nach einer Aufkonzentrierung der Schadstoffe werden diese umweltverträglich beseitigt. Der erste Schritt besteht grundsätzlich darin, den bei allen Anlagen eingegangenen Inputabfall einer Laboruntersuchung zu unterziehen. Die wesentlichen Aufgaben der Kontroll- und Prozesslaboratorien sind neben der Annahme- und Identifikationsüberprüfung die Festlegung eines Behandlungsplans sowie die Kontrolle des gesamten Prozesses. Eine zentrale Bedeutung kommt der Arbeit in den Laboratorien bei CP-Prozessen zu.
Eine ordnungsgemäße Behandlung der Abfälle besteht in der Regel aus mehreren aufeinander folgenden Verfahrensschritten. Die Vorgehensweise im Sinne einer Kombination von Verfahrensschritten wird anhand der Erkenntnisse über die Zusammensetzung des Inputabfalls und seines Reaktionsverhaltens festgelegt. Das CP-Verfahren dient grundsätzlich dazu, gefährliche Abfälle mittels einer gezielten Anwendung chemisch-physikalischer Reaktionen zur Stoffumwandlung (z. B. Neutralisation, Oxidation, Reduktion) bzw. zur Stofftrennung (z. B. Filtrierung, Sedimentation, Destillation, Ionenaustausch) aufzubereiten.
CP- Anlagen verfügen meist über ein typisches, anlagenindividuelles Konzept für Technik und Betrieb, das auf die zu behandelnden Inputs abgestimmt ist. Daher existieren hier auch keine allgemein übertragbaren Anlagentypen. Auch der Stand der Technik ist nur bedingt auf alle Anlagen übertragbar. Das BVT-Merkblatt „Abfallbehandlungsanlagen” (Amtsblatt C 275/15 der EU vom 25.10.2006) schreibt jedoch EU-weit die „Beste verfügbare Technik“ für PC-Anlagen vor.
Am 16.Juli 2009 liefen die Übergangsfristen der europäischen Deponierichtlinie (1999/31/EG) aus. Von diesem Tag an sollten alle in Europa betriebenen Deponien den gemeinsamen Anforderungen genügen oder stillgelegt sein. Deutschland hat dieses Ziel erfüllt, doch trifft das nicht auf alle EU-Mitgliedsstaaten zu.
Die 1999 verabschiedete Deponierichtlinie regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen auf Deponien. Sie enthält z. B. Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse, an die Organisation des Betriebes und an das Personal, an die finanzielle Sicherheit sowie an die Sickerwasser- und Deponiegasfassung Darüber hinaus regelt sie die erforderlichen Bau- und Überwachungsmaßnahmen bei der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien. Der Rat der Europäischen Union hat 2002 mit einer Entscheidung (2003/33/EG) ergänzende Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festgelegt. So gibt es z. B. für jede Deponieklasse unterschiedlich hohe Grenzwerte für Schadstoffe.
Ähnliche Regelungen galten zwar in Deutschland schon seit Anfang der 1990er Jahre mit den Verwaltungsvorschriften TA Abfall und TA Siedlungsabfall. Die buchstabengetreue Umsetzung der europäischen Vorgaben musste aber auf dem Rechtsniveau der Verordnungen erfolgen. Dies geschah in den Jahren 2001 und 2002 mit der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung. 2005 wurde zusätzlich eine Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien erlassen. Viele der miteinander verbundenen Regelungen zu Deponien in Deutschland waren schwer zu durchdringen. Dies führte 2009 zu einer Zusammenfassung mit grundsätzlichen Vereinfachungen in einer einzigen neuen Deponieverordnung (vom 27.April 2009).
Altdeponien, die den Anforderungen nicht genügten, waren aus Umweltschutzgründen nachzurüsten. Neben der Erfüllung der betrieblichen Anforderungen und der Errichtung von Sickerwasserreinigungsanlagen hatten hauptsächlich die Deponiegasfassung und –verwertung Nachholbedarf. Dabei wird das in den Deponien entstehende Treibhausgas Methan gefasst, energetisch genutzt oder zerstört und zusätzlich Energie gewonnen. Bereits verfüllte Deponieabschnitte werden abgedeckt, um die Gasemissionen zu kontrollieren und den Sickerwasseranfall zu minimieren.
Deponien, die technisch nicht angepasst werden konnten, waren nach dem strengeren deutschen Recht überwiegend zum Juli 2005 zu schließen (so können z. B. in wirtschaftlicher Weise keine nachträgliche Abdichtungen an der Deponiebasis eingebaut oder der Untergrund in seinen Eigenschaften verändert werden). Unter bestimmten Voraussetzungen war ein Weiterbetrieb bis spätestens Juli 2009 (europäischer Fristauslauf) zulässig. Die vorzeitigen Schließungen führten entgegen den Erwartungen nicht zu Gefährdungen der Entsorgungssicherheit. Im Gegenteil: Die vorzeitige Stilllegung und Sanierung ungeeigneter Deponien hat erhebliche Entlastungen von Boden, Grundwasser und Atmosphäre zur Folge und kommt Mensch und Umwelt zugute. Zusätzlich verringerte die ebenfalls seit 2005 in Deutschland erforderliche Vorbehandlung hausmüllartiger Abfälle und die stetig vermehrte Abfallverwertung stark die auf Deponien abzulagernden Abfallmengen. Die heute vorhandenen Deponiekapazitäten reichen noch für ca. 20 Jahre.
Bei der Anlieferung der Abfälle an der Deponie wird überprüft, ob der Abfall die für die jeweilige Deponieklasse geltenden Schadstoffgrenzwerte (genannt: Zuordnungswerte) einhält. Dies gilt für inerte, nicht gefährliche oder gefährliche Abfälle gleichermaßen. Manche Abfallarten bedürfen einer Behandlung, um die Zuordnungswerte einhalten zu können. Dieses Vorgehen greift z. B. bei allen hausmüllähnlichen Abfällen aufgrund der strengen Begrenzung des organischen Abfallanteils in Deutschland.
Biologisch abbaubare Abfälle führen zur Bildung von Deponiegas, das etwa zur Hälfte aus dem stark klimarelevanten Methan besteht. Die Vorbehandlung erfolgt z. B. durch Verbrennung mit Energierückgewinnung in Müllverbrennungsanlagen oder durch mechanisch-biologische Behandlung mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Die Verringerung der Emission von Deponiegas ist auch ein Ziel der EU-Deponierichtlinie. Die Mitgliedsstaaten müssen der europäischen Kommission ihre Strategien zur Verringerung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle in drei Stufen bis 2016/2020 benennen.
Der Hauptzweck der Deponien besteht in der Beseitigung der Abfälle. Jedoch können bei baulichen Maßnahmen auch Abfallverwertungen stattfinden, insbesondere wenn durch die Abfallverwendung Primärrohstoffe ersetzt werden. Solche Baumaßnahmen sind z. B. die Herstellung der Abdichtungs- und Dränageschichten, des erforderlichen Oberflächenprofils oder der Rekultivierungsschicht. Verwertet werden hierbei überwiegend mineralische Abfälle wie Bauabfälle, Bodenaushub oder Straßenaufbruch. Erhebliche Materialmengen erfordert insbesondere eine Stilllegung von Deponien. Nahezu 200 der ehemaligen Hausmülldeponien wurden 2005 stillgelegt und benötigen noch heute den Einsatz großer Materialmengen für den umweltverträglichen Deponieabschluss. Entsprechende Regelungen der Deponieverordnung regulieren eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Abfällen, so dass Scheinverwertungen verhindert werden.
Deponien werden auch weiterhin Bestandteil einer funktionierenden Abfallwirtschaft sein, auch über das Jahr 2020 hinaus. Aus Umweltschutz- und Wirtschaftsgründen ist es nicht immer möglich, eine fast vollständige Verwertung von Abfällen zu gewährleisten. Die in den Produkten/Abfällen enthaltene Schadstoffe sollen im Wirtschaftskreislauf nicht angereichert, sondern möglichst ausgeschleust werden. Die Schadstoffsenke Deponie ist hier oftmals die einzige wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit.
Eine umfangreiche Zusammenstellung von aktuellen Informationen zur Deponietechnik, mechanisch-biologischer Abfallbehandlung (MBA) und Altlastensanierung (z. B. Veröffentlichungen, Links, Kontaktadressen, Veranstaltungstipps) findet sich auf der folgenden Internetseite:
Weitere Internetportale mit Informationen zu Abfallwirtschaft und -technik :