Letzte Änderung: 11.10.2011
Die Gemeinschaftskodices 2001/83/EC und 2001/82/EC sowie die EU Verordnung 726/2004/EC regeln die rechtlichen Vorraussetzungen für die Zulassung neuer Human- und Tierarzneimittel. Die Europäische Arzneimittelrechtsreform stärkte mit den Änderungsrichtlinien 2004/27/EC sowie 2004/28/EC die Anforderungen an die Umweltsicherheit der Medikamente für Mensch sowie Tier. Das deutsche Arzneimittelgesetz zur Ein- und Ausfuhr und zum Verkehr mit Arzneimitteln hat diese EU Regelungen 2005 umgesetzt.
Ein europäischer Leitfaden gibt erläuternde Hinweise zur Implementierung der Richtlinie 2001/82/EC in Hinblick auf die Bewertung von Umweltrisiken von Tierarzneimitteln.