Letzte Änderung: 10.08.2010
Biofouling ist die ungewollte Besiedelung von Unterwasserkörpern durch Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Bei Schiffen zum Beispiel erhöhen sich dadurch das Gewicht und der Wasserwiderstand, was zu langsamerer Fahrt und höherem Treibstoffverbrauch führt. Außerdem werden oft die besiedelten Oberflächen beschädigt.
Um dem entgegenzuwirken, wurden u.U. sogenannte Antifouling-Farben, metallhaltige Breitbandbiozide (z.B. Tributylzinn - TBT) verwendet, um die anhaftenden Organismen abzutöten.
Der Einsatz von TBT-Verbindungen ist jedoch seit 2008 in vielen Ländern verboten, da diese Substanzen hochgiftig sind und hormonelle Wirkungen auf Wasserlebewesen entfalten können. So dürfen seit dem 1. Januar 2008 in der Europäischen Gemeinschaft Schiffe, die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen, unter der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaates betrieben werden oder einen Hafen eines Mitgliedstaates anlaufen, keine Antifouling-Anstriche aufweisen, die zinnorganische Verbindungen wie TBT enthalten bzw. muss eine Deckschicht ein Auslaugen dieser Verbindungen verhindern (Verordnung EG 782/2003 über das Verbot zinnorganischer Verbindungen auf Schiffen). Gleiches wurde von der IMO (International Maritime Organization) im Jahr 2001 mit der AFS-Konvention verabschiedet (International Convention on the Control of Harmful Anti-Fouling Systems on Ships). Das Übereinkommen trat am 17. September 2008 in Kraft (Beitritt Deutschlands im Juni 2008), somit ist seit diesem Datum TBT international als Schiffsanstrich verboten. Bisher haben 41 Staaten (73,63% der weltweiten Tonnage) die Konvention ratifiziert (Stand 28.02.10).
Als Ersatz für TBT werden heute verschiedene andere Biozide (z.B. Kupfer(I)-oxid, Kupfer(I)-Thiocyanat, Irgarol, Diuron, Zinkpyrithion) verwendet. Obwohl diese Antifouling-Anstriche in ihrer Schädlichkeit weniger bedenklich sind als TBT, sind es doch hochwirksame Substanzen, die in großen Mengen verwendet werden und unerwünschte Wirkungen auf die im Wasser lebenden Organismen haben können. Von den knapp 400.000 Tonnen in der Europäischen Union jährlich produzierten Biozidwirkstoffen können ca. 668 t der Produktart 21 (Antifoulings) zugeordnet werden („Assessment of different options to address risks from the use phase of biocides“, Europäische Kommission, März 2009).
Langfristig sollten deshalb aus Sicht des UBA biozidfreie Antifouling-Techniken entwickelt werden, wie z. B. Antihaftbeschichtungen (Silikon, Teflonpolymere, Nano-Technologien), Beschichtungen mit mikrorauer Oberfläche (Haifischhaut), biozidfreie selbstpolierende Beschichtungen, elektrochemische Methoden oder mechanische Reinigungstechniken.
Prinzipiell sollte immer erst geprüft werden, ob ein Antifoulinganstrich überhaupt notwendig ist. Bei Booten, die nur gelegentlich zu Wasser gebracht werden oder nur saisonal in Binnengewässern fahren, kann darauf in den meisten Fällen verzichtet werden.