Blauer Engel-Preis: am 7. Dezember 2012

Themen

Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

Aktuelles

Service

Verwandte Sachgebiete im UBA

Sie sind hier: Startseite > Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH - Aktuelles > Biozide > Verfahren > Rechtliche Grundlagen

Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

Biozide

Letzte Änderung: 10.08.2010

Rechtliche Grundlagen

Mit Inkrafttreten der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG PDF / 316 KB am 16.Februar 1998 wurde ein Instrument zur Bewertung und Zulassung von Biozid-Produkten geschaffen: Unter Anerkennung des Nutzens von Biozid-Produkten strebt die Richtlinie die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für menschliche Gesundheit und Umwelt an mit folgenden Elementen:

Biozid-Produkte, deren Wirkstoffe weder notifiziert noch identifiziert wurden, verloren ihre Vermarktungsfähigkeit am 14.Dezember 2003. Das heißt, seit dieser Frist besteht eine Zulassungspflicht für alle Biozid-Produkte.

Es bestehen Übergangsregelungen für Biozide mit alten Wirkstoffen, die in einem zeitlich nach Prioritäten abgestuften Arbeitsprogramm (EU-Review-Programm) bis Mai 2013 auf ihre Risiken für Mensch, Tier und Umwelt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Für die Übergangszeit ist die Vermarktung von diesen Alt-Produkten nur noch dann zulässig, wenn alle enthaltenen bioziden Wirkstoffe im Rahmen des Altwirkstoff-Programms überprüft werden.

Darüber hinaus müssen Hersteller und Importeure bestimmte Übergangsregelungen erfüllen: Alle Biozid-Produkte müssen nach der Biozid-Meldeverordnung PDF / 49 KB bei der BAuA gemeldet werden und die BAuA-Registriernummer muss auf dem Produkt aufgebracht sein.

Auf nationaler Ebene wurde die Biozid-Richtlinie durch das am 28.Juni 2002 in Kraft getretene Biozid-Gesetz (BiozidG) umgesetzt, das in das Chemikalien-Gesetz (ChemG PDF / 103 KB) integriert ist. Das UBA ist dabei als Einvernehmensbehörde für die Prüfung von Umweltauswirkungen am Vollzug des BiozidG beteiligt und ist für bestimmte Biozid-Anwendungen auch in die Wirksamkeitsprüfung eingebunden, und zwar für Nagetierbekämpfungsmittel (PT 14), Insektizide (PT18) und Repellenzien (PT19) sowie Wirkstoffe zur Trink- (PT 5) und Badebeckenwasserdesinfektion (PT 2).

Derzeit wird auf EU-Ebene an der Revision der Biozid-Richtlinie gearbeitet, um den Erfahrungen aus über 10 Jahren Richtlinien-Umsetzung und aktuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Der Vorschlag für die neue Verordnung wurde von der EU Kommission am 12.Juni 2009 vorgelegt.

Schwerpunkte der Revision sind u.a. die Einführung eines zentralisierten Verfahrens (Gemeinschaftsverfahren), die Konkretisierung des Anwendungsbereiches sowie Regelungen zu behandelten Erzeugnissen und Materialien (treated articles) und in-situ erzeugten Substanzen. Hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen werden Aspekte wie Ausschlusskriterien für Wirkstoffe und Datenanforderungen für Biozide mit niedrigem Risikopotential überarbeitet. Desweiteren werden Kriterien für Substitutionskandidaten diskutiert, um das Instrument der vergleichenden Bewertung auszubauen.

Der Abschluss der Novellierung ist voraussichtlich für Januar 2013 geplant. Danach wird die Richtlinie zukünftig als Verordnung vorliegen und besitzt damit Rechtsgültigkeit in den EU-Mitgliedstaaten.

 

Startseite | Presse | Publikationen | Das Umweltbundesamt | Service & Kontakt | Daten | Jobs | Termine | Impressum | English | Sitemap