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Letzte Änderung: 23.01.2012
Bis Juni 2013 können Chemikalien, deren Produktionsmenge mehr als 100 Tonnen pro Jahr beträgt, noch bei REACH registriert werden. Aber die Registrierung ist für kleine und mittlere Unternehmen wegen der rechtlichen Anforderungen von REACH eine besondere Herausforderung. Aus diesem Grunde setzen UBA und BMU die Workshopreihe „REACH in der Praxis“ 2012 und 2013 mit insgesamt acht Fachworkshops zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung von REACH fort.
Die in Umweltprobenbanken gesammelten Proben wie Vogeleier oder Fischlebern helfen, die Belastung der Umwelt mit problematischen Stoffen langfristig zu beobachten. Sie sind deshalb ein wichtiger Baustein, um den Erfolg der EU-Chemikalienpolitik REACH zu überprüfen. Wie genau die 16 europäischen Umweltprobenbanken dazu beitragen können, diskutierten Fachleute im Juni 2010 auf einer Konferenz in Berlin. Nun ist der Konferenzbericht erschienen.
Mit Octylphenol bewertet die EU erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen und damit gesundheitlich bedenklichen Wirkung als „besonders besorgniserregenden Stoff“ nach der Chemikalienverordnung REACH. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. Studien zeigten, dass der Stoff schon in niedrigen Konzentrationen die Entwicklung und Fortpflanzung von Fischen schädigt. Das UBA hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet.
Der Bericht über die vom UBA im Oktober 2011 in Berlin organisierte „Konferenz zu nachhaltiger Chemie“ ist erschienen. Experten aus der ganzen Welt diskutierten neue Entwicklungen und Trends, einschließlich bewährter Praktiken, Methoden und Konzepte sowie Strategien für nachhaltige Chemie in Politik und Wirtschaft.
Ätzende und reizende Reinigungsmittel können zu schweren Gesundheitsschäden führen. Das orangene Symbol „ätzend“ weist genau darauf hin. Daher rät das UBA , auf solche Produkte zu verzichten und stattdessen auf Produkte mit dem europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ umzusteigen. Produkte mit diesem Siegel unterliegen strengen Auflagen hinsichtlich der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit bei den eingesetzten Rohstoffen. Außerdem muss die Reinigungsqualität nachgewiesen werden. Mehr Tipps gibt der neue UBA-Flyer „Umweltbewusst reinigen – nachhaltig und hygienisch“.
Wie Chemikalien hergestellt oder verwendet werden, ist in der globalisierten Welt längst kein nationales Thema mehr. Und weil schädliche Wirkungen keinen Halt vor Staatsgrenzen machen, lassen sich Gefahren nur durch eine internationale Strategie in den Griff bekommen. Wie diese in Unternehmen aussehen könnte, zeigt das UBA im aktuellen Leitfaden „Nachhaltige Chemie“. Er enthält Tipps, mit denen sich Chemieprodukte und -prozesse für die Umwelt optimieren lassen.
Im Rahmen des nationalen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel in Deutschland wird das Versickerungsverhalten von Wirkstoffen /Metaboliten in das Grundwasser künftig in Angleichung an den FOCUS Grundwasserreport von 2009 in einem stufenweisen Verfahren geprüft. Die Publikation enthält hierfür Empfehlungen zur Auswahl von Eingabeparametern, die für Simulationsberechnungen mit FOCUS PELMO 4 im nationalen Bewertungsverfahren verwendet werden können.
Ab dem 1. Juni müssen Unternehmen besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen bei der Europäischen Chemikalienagentur anzeigen. Darüber hinaus sollten sie ihre Produktpalette überprüfen, um Stoffe mit solchen Eigenschaften aus Produkten des täglichen Lebens zu verbannen. Mit dem Musterschreiben des UBA können Sie sich beim Hersteller informieren, ob das Produkt solche Stoffe enthält.
Gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher: Ab Dezember 2011 darf Cadmium nicht mehr in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC enthalten sein. Meist wird der krebserregende Stoff durch die Haut aufgenommen, oder die giftigen Dämpfe beim Löten werden eingeatmet. Mit dem Verbot ist ein weiterer Schritt für den sicheren Einsatz von Chemikalien zum Schutz von Gesundheit und Umwelt gemacht.
Pflanzenschutzmittel dürfen zukünftig kein Endosulfan mehr enthalten. Das beschloss die fünfte
Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs) . Endosulfan wirkt nervenschädigend und reichert sich im Fettgewebe an. Und Funde in der Arktis zeigen, dass es durch seine schlechte Abbaubarkeit auch in entlegene Gebiete gelangt. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, dazu: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt.“
Laut BUND waren die Werte für Plastikweichmacher im Staub von Kitas im Schnitt fast dreimal höher als in Wohnungen. Mögliche Folgen: hormonelle Störungen oder Unfruchtbarkeit. Kitas und Eltern sollten bei Anschaffungen auf Produkte ohne Weich-PVC achten. Händler sind durch das europäische Chemikalienrecht verpflichtet, genaue Auskunft über die Zusammensetzung der Produkte zu geben. Mit dem Musterbrief des UBA können Sie sich an die Händler wenden.
Das UBA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, europaweit ein Verbot von Phosphat in Textilwaschmitteln einzuführen. Die europaweite Verwendung phosphatfreier Waschmittel führt zu einer Verringerung der Nährstoffeinträge in die Gewässer und ist ein wichtiger Schritt zu einer grenzüberschreitenden Verbesserung der Wasserqualität. Damit ist nach jahrelangen Diskussionen der richtige Weg beschritten. In Deutschland wurden phosphatfreie Waschmittel bereits in den 80iger Jahren eingeführt. Maschinengeschirrspülmittel enthalten jedoch noch immer Phosphate. Daher wäre eine Regelung auch für Maschinengeschirrspülmittel sinnvoll.
Ab dem 29.10.2010 untersagt das UBA im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung den Handel und Verkauf des salpetersäurehaltigen Kalk- und Rostlösers, der vorwiegend in Supermärkten mit türkischen Produkten verkauft wird. Denn er ist wegen des hohen Salpetersäuregehaltes gesundheitsgefährdend.
Das Biozid-Portal ist Teil eines umfassenden Informationssystems zu Bioziden, das im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten aufgebaut wird. Es informiert zu alternativen und vorbeugenden Maßnahmen zum Biozid-Einsatz, vorläufig fokussiert zu im Haushalt verwendeten Bioziden und damit behandelten Materialien. Ziel ist, die Bewusstseinsbildung zu möglichen Risiken im Umgang mit Bioziden zu fördern und Möglichkeiten zur Minimierung des Biozid-Einsatzes aufzuzeigen.
Die Medien berichten oft über diese Chemikalie, die in vielen Alltagsgegenständen stecken kann: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Doch was ist das für ein Stoff? Und birgt er Risiken für Mensch oder Umwelt? Ein neues Papier des Umweltbundesamtes klärt auf.
In der Umweltbewertung von Humanarzneimitteln spielt der Schutz des Grundwassers eine wichtige Rolle. Denn Arzneimittel gelangen aus Kläranlagen in Oberflächengewässer und von dort über Uferfiltration ins Grundwasser. Um die Größe des Eintrages mathematisch ermitteln zu können, wurde das Modell „SiMBaFi“ (Simulation Model Bank Filtration) entwickelt.
Kunststoffe sind eine bisher unterschätzte Quelle für den Eintrag hormonähnlicher Substanzen in die Umwelt. Umwelthormone können zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen stark beeinflussen. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt, wie solche Substanzen erkannt und charakterisiert werden können. Testmethoden, die ohne den Einsatz von Wirbeltieren auskommen, wurden auf den Prüfstand gestellt, optimiert oder neu entwickelt.
Unter der EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen von Herstellern, Importeuren und Formulierern an ihre Kunden weitergegeben und von diesen eingehalten werden. Scaling kann helfen zu prüfen, ob eine Anwendung von den Vorgaben abgedeckt ist. Dieses Gutachten, die dazugehörigen Excel-Vorlagen und ein Leitfaden unterstützen Registranten und Formulierer bei der Entwicklung von Scaling-Hilfen und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung des Scalings.
Eine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein und von mehreren Herstellern und Importeuren auf den Markt gebracht werden. Die Emissionen der einzelnen Verwendungen können sich in der Umwelt addieren und insgesamt ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Berücksichtigung aggregierter Stoffeinträge bei der Expositionsbewertung unter REACH wurde untersucht und es werden Vorschläge für die Umsetzung gegeben.
Auch für Kunststoffrecycling-Betriebe gilt das europäische Chemikalienrecht REACH. Danach müssen Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien deren Sicherheit beurteilen und eingesetzte Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registrieren. Gerade bei Recyclingstoffen ist das oft schwierig, da deren Zusammensetzung variiert oder gar nicht bekannt ist. Das gemeinsam mit der Kunststoff- und Automobilindustrie durchgeführte Forschungsvorhaben beinhaltet eine systematische Bestandsaufnahme der aus der REACH-Verordnung resultierenden Anforderungen an die im Abfallrecycling tätigen Akteure sowie eine Übertragung auf die konkrete Situation im Kunststoffrecycling. Kunststoffverwertern werden Wege zur sachgerechten Ermittlung von Stoffinformationen aufgezeigt und Hinweise zur Dokumentation und zur Weitergabe an Kunden gegeben.
Ab 28. Juni 2011 dürfen in der gesamten Europäischen Union keine Feuerlöschschäume mit Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) mehr verwendet werden. Feuerwehren und Unternehmen müssen die Lagerbestände jetzt fachgerecht entsorgen, am besten in Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden. Aufgrund der extremen Langlebigkeit hat sich die Säure mittlerweile überall hin ausgebreitet, auch bis zur Arktis. Besonders besorgniserregend ist, dass sie sich im menschlichen Blut und in Muttermilch wiederfindet.
Das Potential von Substanzen, sich in Organismen anzureichern (Bioakkumulation), wird häufig anhand des Biokonzentrationsfaktors bewertet. Diese Faktoren werden in Studien gemessen, es wurden aber auch Formeln zu deren Berechnung entwickelt. Eine Literaturstudie im Auftrag des UBA beschäftigt sich damit, inwieweit berechnete Faktoren ein Ersatz für gemessene Faktoren sein können. Auch die Übertragbarkeit zwischen verschiedenen Isomeren wird diskutiert.
In Verbraucherprodukten werden immer wieder Chemikalien nachgewiesen, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Welche Schadstoffe das im Einzelnen sind und welche rechtlichen Regelungen es zurzeit gibt, ließ das UBA für Spielzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Boden- und Wandbeläge untersuchen. Für einige Stoffe fehlen noch Regulierungen. Doch oft sind Produkte belastet, weil bereits geltende Vorschriften nicht eingehalten werden.
Im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH sind für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt abzuschätzen und eine Risikobeschreibung für die Verwendung durchzuführen. Für diese Abschätzung können Standardwerte der ECHA verwendet werden. Da diese jedoch jeweils eine breite Palette von Verwendungen zusammenfassen, haben einige Fachverbände spezifische Emissionsfaktoren für ihre Branche abgeleitet. Ein vom UBA beauftragtes Gutachten stellt Kritikpunkte am Ableitungsprozess und Verbesserungsvorschläge zur Dokumentation und Kommunikation vor.
Tierarzneimittel gelangen vor allem über das Ausbringen von Gülle in die Umwelt. Was mit den Wirkstoffen in der Gülle passiert, wo sie von der Bodenoberfläche der Felder aus hingelangen und was sie dort bewirken, muss noch besser erforscht werden. In einem vom UBA beauftragten Gutachten wurden deshalb Informationen zu Eigenschaften und Lagerungsbedingungen von Gülle gesammelt. Das Ziel ist, realistische Leitfäden zu entwickeln, um das Verhalten von Tierarzneimitteln und Bioziden in der Umwelt zu bewerten.
Ab 1. Dezember 2010 müssen für die Gesundheit oder Umwelt gefährliche Stoffe nach EU-einheitlichen Regeln eingestuft und gekennzeichnet werden. Bei Stoffgemischen, darunter viele für Verbraucher relevante Produkte wie beispielsweise ätzende Reinigungsmittel, ist dies ab dem 1. Juni 2015 der Fall. Grundlage dafür ist die europäische CLP-Verordnung. Sie setzt die Idee eines auf UN-Ebene entwickelten „Globally Harmonised System” (GHS) zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Europa um. Die neuen Symbole sollen dafür sorgen, dass Menschen auf der ganzen Welt schnell erkennen, welche Gefahren von einem Produkt ausgehen. So können Umwelt- und Gesundheitsschäden besser vermieden werden. Stoffe und Stoffgemische, die vor dem jeweiligen Stichtag verpackt wurden, dürfen jedoch noch 2 Jahre über den Stichtag hinaus ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden.
In letzter Zeit gibt es immer wieder Meldungen über das bei uns beinahe vergessene Problem „Bettwanzen“. Mit dem Gepäck bei Auslandsreisen oder beim Kauf von Gebrauchtwaren holt man sich diese blutsaugenden Parasiten ins eigene Bett. Immerhin spielen sie für die Übertragung von Krankheiten keine Rolle. Die Bekämpfung ist nicht einfach und sollte professionellen Schädlingsbekämpfern überlassen werden.
Zur Bewertung möglicher Umweltrisiken, die von Tierarzneimitteln und in Tierställen verwendeten Bioziden ausgehen, sind Untersuchungen zum Abbauverhalten in Gülle erforderlich. Während für solche Untersuchungen im Boden oder im Wasser/Sediment-System OECD-Richtlinien vorliegen, gab es für Gülle bisher keine Grundlage. Deshalb wurde ein Leitfaden für die Durchführung solcher Untersuchungen erarbeitet.
Als Folge der Diskussion um Dioxin- und dl-PCB-Funde in der Umwelt hatte das BMU zu einem Fachgespräch am 7. April 2009 eingeladen. Ziele der Veranstaltung waren eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Böden, die sich auch auf die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit auswirken, sowie die Koordinierung des weiteren Vorgehens von Bund und Ländern. In diesem Bericht werden die Stellungnahmen der Länder dargestellt und ausgewertet.
Ist Kochwäsche nötig, um nicht durch Keime in der Kleidung krank zu werden? In einem Privathaushalt mit gesunden Personen ist ein 30 Grad-Waschgang ausreichend. Die eingesparten Energiekosten kommen Umwelt und Hauhaltskasse zu Gute.
Was ist REACH und was geht mich das an? Diese und andere Fragen lassen sich mit dem E-Learning Tool eREACH beantworten. Mit diesem Online-Lehrgang können Unternehmen erlernen, wie REACH funktioniert und vor allem ihre eigene Rolle unter REACH erkennen und die sich daraus ergebenden Pflichten ableiten.
Das e-Learningangebot zu REACH – eREACH – ist auch als CD-Version erhältlich. Die CDs können unter Angabe der Versandadresse hier angefordert werden:
Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH enthält eine Reihe von Schnittstellen zum Abfallrecht. Nach einer allgemeinen Einführung gibt ein Bericht des UBA eine Übersicht über mögliche Auswirkungen der REACH-VO auf verschiedene Abfallströme wie z.B. Papier, Glas, Kompost, Kraftwerksnebenprodukte, Rückstände der Metallindustrie, Batterien etc.