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Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

POPs

Letzte Änderung: 31.05.2012

Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen (COP 5) tagt vom 25. Bis zum 29. April 2011 in Genf.

Zur Aufnahme steht ein neues POP: Endosulfan. Es wird als Insektizid verwendet, ist in Europa jedoch schon für diese Anwendung verboten.

Der Vorschlag, Endosulfan als Insektizid zu verbieten, ging vor vielen Jahren auf eine deutsche Initiative zurück. Nun steht der Vorschlag zur Entscheidung an. Mehr Informationen enthält der Flyer „Aufnahme von Endosulfan in das Stockholmer Übereinkommen PDF / 668 KB“.

Was sind persistente organische Schadstoffe?

Als persistente organische Schadstoffe ("persistent organic pollutants“ bzw. POPs) werden organische Chemikalien bezeichnet, die ein bestimmtes Profil an Umwelteigenschaften aufweisen:

Prinzipiell unterscheidet man einerseits zwischen den zu kommerziellen Zwecken synthetisch hergestellten POPs und andererseits den bei verschiedenen thermischen Prozessen unbeabsichtigt gebildeten POPs (auch uPOPs von "unintentionally produced").

POPs stellen aufgrund ihrer Eigenschaften ein globales Problem dar, welches nur international geregelt werden kann. Um den resultierenden Gefahren für Mensch und Umwelt durch POPs zu begegnen, wurden in der Vergangenheit verschiedene internationale Umwelt-Abkommen getroffen.

Was sind Polychlorierte Biphenyle?

PCB sind als langlebige, bioakkumulierende Umweltschadstoffe, auch POPs genannt (persistent organic pollutants) in der Bundesrepublik Deutschland seit langem nicht mehr in Gebrauch.

Das POPs-Protokoll

Die Verhandlungen zu dem POPs Protokoll unter der UNECE - Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) wurden am 24. Juni 1998 abgeschlossen. Es trat nach der notwendigen Anzahl von Ratifikationsinstrumenten am 23.Oktober 2003 in Kraft. Mittlerweile haben 20 der 36 Zeichnerstaaten das Protokoll ratifiziert. Weitere Informationen zum Protokoll finden sich auf der Homepage des UNECE Sekretariats der CLRTAP. Der Stand der Umsetzung in Deutschland ist in einem Bericht der Bundesregierung dokumentiert.

Das Stockholmer Übereinkommen zu POPs

Das Stockholmer Übereinkommen zu POPs wurde im Mai 2001 abgeschlossen und trat am 17. Mai 2004 in Kraft. Im Gegensatz zum regionalen UNECE Protokoll über POPs ist es ein globales Abkommen zur Beendigung oder Einschränkung der Produktion, Verwendung und Freisetzung von POPs. Inhalte des Übereinkommens und Aktivitäten in seinem Umfeld sind unter STOCKHOLM CONVENTION ON PERSISTENT ORGANIC POLLUTANTS (POPs) zu finden.

Das nationale POPs-Gesetz

Die Bundesrepublik Deutschland hat beide Abkommen als einer der ersten Zeichnerstaaten bereits im April des Jahres 2002 ratifiziert und die Inhalte in einem separaten nationalen Gesetz umgesetzt (Gesetz zu dem Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereinkommen) und zu dem Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung bestreffend persistente organische Verbindungen (POPs-Protokoll) vom 9. April 2002  -  BGBl II S. 803 vom 16. April 2002).

Deutschland ist daher als Vertragsstaat den Inhalten und Zielen beider Übereinkommen verpflichtet.

Die EU Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Die Europäische Union hat in der ersten Hälfte des Jahres 2004 mit der Anpassung und Ergänzung geltender Gemeinschaftsvorschriften in Form einer POPs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG. -  Abl. L 229/5 vom 29.06.2004) PDF / 536 KB die rechtliche Voraussetzung zur Ratifikation beider Vertragswerke geschaffen. In einigen Punkten geht die Verordnung auch über deren Verpflichtungen hinaus, so auf dem Gebiet der Entsorgung POP-haltiger Abfälle und mit einem Verzicht auf sämtliche Ausnahmen für limitierte Anwendungen. Die Inhalte und Vorgaben dieser Verordnung stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar gültiges Recht dar.

Verpflichtungen aus deutscher Sicht

Nachdem Produktion und Verwendung der im POPs-Protokoll und in den POP-Übereinkommen Vertragswerken bereits gelisteten POPs in Deutschland bereits verboten sind, wird sich aus nationaler Sicht die zukünftige Aufmerksamkeit auf die Identifizierung neuer POPs und deren Aufnahme in die beiden Verträge richten. Zudem bestehen nationale Berichtspflichten hinsichtlich der Emissionsermittlung von uPOPs und die Erstellung und Durchführung eines nationalen Aktionsplans für eine weitere Minimierung dieser Stoffe als Teil eines gesamten nationalen Durchführungsplanes (Stockholmer Übereinkommen).

Die Staaten müssen die Emissionsquellen von POPs identifizieren und die jährlichen freigesetzten Mengen in einem Emissionsinventar quantifizieren. Damit sollen sie auswerten, ob die Anforderungen und Maßnahmen greifen und mittel- oder langfristig zu einer Entlastung der Umwelt führen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat umfangreiche Datenerhebungen für ein nationales Emissionsinventar unbeabsichtigt freigesetzter POPs und zur Zustand der Umwelt bei PCDD/F und PCB durchgeführt.

Zu diesen Datenerhebungen sind verfügbar:

Vierte Vertragsstaatenkonferenz

Vom 4. bis 8. Mai 2009 trafen sich in Genf Vertreter der über 160 Mitgliedstaaten der Stockholm Konvention zur vierten Vertragsstaatenkonferenz (COP 4 hat über die Aufnahme von neun neuen POPs entschieden).

 

 

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