Letzte Änderung: 10.08.2010
In allen öffentlichen Gebäuden sind kontinuierlich Reinigungsarbeiten durchzuführen. In periodischen Abständen oder teilweise täglich sind sanitäre Anlagen, Küchen, Mobiliar, Fenster, Flure und Innenräume zu reinigen. Aufgrund der zunehmenden Beauftragung von Gebäudereinigungsfirmen (Fremdreinigung) steht nicht mehr die Beschaffung der Reinigungsmittel im Vordergrund der Betrachtung, sondern die Berücksichtigung von Umweltschutzerfordernissen in den Ausschreibungen und in der Vertragsgestaltung selbst.
Ein rechtlicher Rahmen für die Zulässigkeit von umweltbezogenen Ausschreibungskriterien ist durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben. Die öffentlichen Auftraggeber haben nun gemäß § 97 Abs. 4 GWB die Möglichkeit, Umweltkriterien für die Ausführung des Auftrags vorzugeben:
„Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. […]“.
Ziel eines Projektes des Umweltbundesamtes war es daher, die Reinigungsarbeiten in der Unterhaltsreinigung von öffentlichen Gebäuden zu ermitteln und diese so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck wurden die Hygieneanforderungen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen definiert, Kriterien für umweltverträgliche Reinigungsmittel entwickelt und Musterausschreibungen für die öffentliche Verwaltung erstellt.
Umweltschutz in der Gebäudereinigung beginnt mit der Verringerung der entstehenden Verschmutzung im Gebäude. Vor der Ausschreibung der Reinigungsdienstleistung sollte deshalb überlegt werden, ob die entstehende Verschmutzung durch die Gestaltung der Wege (befestigte Wege bis zum Eingangsbereich), die Gestaltung der Eingangsbereiche (Schmutzfangzonen), ein Abfallkonzept sowie das Verhalten der Raumnutzer verringert werden kann.
Soll dann eine Gebäudereinigungsdienstleistung ausgeschrieben werden, muss zuvor das Reinigungsobjekt hinsichtlich der architektonischen Gegebenheiten und der Nutzung analysiert werden, denn diese haben grundlegenden Einfluss auf die Verschmutzung, die Reinigungsintervalle und die anzuwendenden Reinigungsverfahren.
Nach der Analyse des Reinigungsobjektes kann das Leistungsverzeichnis erstellt werden. Hierzu ist im Vorfeld zu entscheiden, ob ein tätigkeitsorientiertes oder ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis erstellt werden soll.
Bei einem tätigkeitsorientierten Leistungsverzeichnis werden die Reinigungsarbeiten in der Unterhaltsreinigung detailliert beschrieben. Es gibt genau an, in welchem Raum welches Reinigungsobjekt mit welchem Reinigungsverfahren wie häufig (Reinigungsturnus) zu reinigen ist (z. B. zweimal wöchentlich den Fußboden kehren). Ausgangsgrößen für den Reinigungsturnus sind die Reinigungshäufigkeit pro Woche und die Feiertagsregelung. Daraus errechnen sich die Reinigungstage pro Jahr bzw. der Monatsfaktor, mit der der Reinigungsdienstleister sein Angebot kalkuliert. Die Reinigungshäufigkeit pro Woche für die Unterhaltsreinigung ist abhängig von dem Reinigungs- und Hygienestandard des Gebäudes, der Nutzungshäufigkeit und dem Verschmutzungsgrad.
Ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis gibt hingegen an, in welchem Raum bei welchem Reinigungsobjekt welche Verschmutzungen wie häufig nicht vorkommen (z. B. zweimal wöchentlich ist der Fußboden frei von Grobschmutz) sollen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei einem ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis eine Reinigung nicht durchgeführt werden muss, wenn keine sichtbaren Verschmutzungen vorliegen.
Sowohl bei einem tätigkeitsorientierten als auch bei einem ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis ist zwischen Baufeinreinigung, Grundreinigung, Grundpflege/Einpflege, Unterhaltsreinigung, Zwischenreinigung und Sonderreinigung zu unterscheiden.
Eine Baufeinreinigung wird nur nach Neubau, Umbau oder Renovierungsarbeiten durchgeführt und in speziellen Einzelaufträgen vergeben.
Eine Grundreinigung ist eine Intensivreinigung, die in größeren Zeitabständen (jährlich oder halbjährlich) oder bei Wechsel des Raumnutzers (z.B. in stationären Altenhilfeeinrichtungen) durchgeführt wird. Dabei werden haftende Verschmutzungen sowie abgenutzte Pflegemittelfilme auf den Oberflächen entfernt. Wegen des hohen Aufwandes für eine Grundreinigung wird derzeit empfohlen, keine Grundreinigungen mehr vorzusehen, sondern die Unterhaltsreinigung so zu gestalten, dass eine Grundreinigung nicht mehr notwendig ist (Verwendung von wasserlöslichen Pflegemitteln, Einbezug seltener Reinigungsaufgaben in den Umfang der Unterhaltsreinigung).
Eine Grundpflege/Einpflege schließt sich an eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung an. Dabei werden solche Pflegemittelfilme auf die Oberfläche aufgebracht, die die Oberfläche vor mechanischer Beanspruchung schonen und die Unterhaltsreinigung erleichtern.
Die Unterhaltsreinigung umfasst alle Reinigungsarbeiten, die in regelmäßigen Abständen zu erfolgen haben. Sie macht den größten Teil der Gebäudereinigungsdienstleistungen aus. Diese ist nicht zu verwechseln mit einer Sichtreinigung, die einen geringeren Umfang hat als die Unterhaltsreinigung. Bei der Sichtreinigung werden nur die sichtbaren Verschmutzungen entfernt, um die Zeit bis zur nächsten Unterhaltsreinigung zu überbrücken (z. B. am Wochenende).
Eine Zwischenreinigung (oder Teilflächenreinigung) ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, die optische Erscheinung des Reinigungsobjektes zu verbessern, aber dennoch eine Grundreinigung mit Abtrag des Pflegemittelfilms zu vermeiden.
Sonderreinigungen sind Reinigungsarbeiten, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Sie werden i.d.R. als Einzelaufträge vergeben, deren Preisniveau oft vergleichsweise hoch ist.
Neben Leistungsart und -umfang sollte die Leistungsbeschreibung die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln verbindlich festlegen. Die Kriterien für umweltfreundliche Produkte orientieren sich dabei an dem Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für Allzweck- und Sanitärreiniger (2005/344/EG).
Die Kriterien werden dabei in Grundsatzkriterien (Einsteiger-Niveau) und Zusatzkriterien (Experten-Niveau mit erweiterten Anforderungen) unterschieden, um eine einfache Bearbeitung durch Verwaltungskräfte ohne umfassende chemische Kenntnisse zu ermöglichen und somit eine breite Anwendungsmöglichkeit zu schaffen.
Bei der Ausschreibung ist unter Umweltgesichtspunkten auf folgende Reinigungsmittel zu verzichten:
chlorhaltige Sanitärreiniger; WC- und Badreiniger mit anorganischen Säuren; Spülkastenzusatzstoffe, WC- und Spülkasteneinhänger und WC-Steine; Lufterfrischer / Duftspender für WC und Waschräume; chemische Abflussreiniger; Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger (außer in speziellen Bereichen wie z. B. Großküchen); Spezialreinigungsmittel, wie bspw. Reinigungsemulsionen
*Alternativ zum EU-Umweltzeichen kann auf dem Einsteiger-Niveau die Verwendung umweltgerechter Reinigungsmittel auch wie folgt nachgewiesen werden:
Für jedes Reinigungsmittel muss ein ausgefüllter „Anbieterfragebogen für die Beschaffung von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln“ des Industrieverbandes Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) vorgelegt werden. Die im Anbieterfragebogen für jede Produktart festgelegten Schwellenwerte bzw. Anforderungen müssen dabei von jedem Produkt eingehalten werden. Der IHO hatte diesen Anbieterfragebogen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag für die Öffentliche Hand entwickelt. Er wurde im Frühjahr 2010 mit Unterstützung des Umweltbundesamtes überarbeitet. Der Anbieterfragebogen XLS / 90 KB und die dazu gehörige Arbeitshilfe PDF / 44 KB können hier heruntergeladen werden.
Ein gleichwertiges Datenblatt, welches die gleichen Angaben wie der Fragebogen umfasst, wird akzeptiert.
Diese Kriterien der Musterausschreibungsunterlagen verfolgen dabei folgende Ziele:
Eine Verknüpfung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Reinigungsarbeiten mit den Anforderungen an die Reinigungsmittel ermöglicht die Erstellung einer Leistungsbeschreibung, die den Anforderungen an eine nachhaltige und hygienische Reinigung gerecht wird.
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