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Energie

Energiefachgebiete im UBA

Letzte Änderung: 22.03.2012

Die Umwandlung von Energie ist mit vielen Umweltthemen eng verknüpft. Daher bearbeiten verschiedene Facheinheiten im Umweltbundesamt das Thema Energie. Egal, ob es die Beurteilung der Produktionsverfahren, die Wirkung von Windkraftanlagen auf den Meeresschutz oder die ökologische Finanzreform ist – immer spielt Energie eine große Rolle. Gebündelt sind die energiebezogenen Aktivitäten in der Abteilung I 2 „Klimaschutz, Umwelt und Energie”, die im November 2004 gegründet wurde. Sie beschäftigt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand September 2011) und umfasst 6 Fachgebiete und den Aufbaustab des Herkunftsnachweisregisters für erneuerbare Energien. Über die energiebezogenen Themen der Abteilung wird im Folgenden ein kurzer Überblick gegeben. Anschließend stellen sich weitere Fachgebiete vor, die intensiv an energierelevanten Themen arbeiten.

Wie in anderen Bereichen wird das Thema Energie im Umweltbundesamt im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung betrachtet. Neben der Ressourcenschonung und Vermeidung der Belastung für zukünftige Generationen ist der Klimaschutz ein wesentliches Ziel der Nachhaltigkeit. Klimapolitische Ziele bilden somit auch einen entscheidenden Maßstab künftiger Energiepolitik. Diese entwickelt das Fachgebiet I 2.1 „Klimaschutz” und bringt sie in die internationalen Verhandlungen ein.

Wie eine nachhaltige Energiepolitik den klimapolitischen Zielen gerecht werden kann, ist eine wesentliche Frage des Fachgebietes I 2.2 „Nachhaltige Energieversorgung”. Es bündelt damit die Maßnahmen der Klimapolitik und erarbeitet Strategien und Szenarien für die Energieversorgung der Zukunft.

Ohne den schrittweisen Umstieg auf Wind- und Solarenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft ist eine nachhaltige Energieversorgung nicht denkbar. Das Fachgebiet I 2.3 „Erneuerbare Energien” analysiert Potentiale und mögliche Förderinstrumente und schlägt geeignete Instrumente und Maßnahmen vor. Dabei spielen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) ebenso eine große Rolle wie der reibungslose Übergang vom bestehenden Energiesystem auf die Versorgung mit erneuerbaren Energien.

Angesichts des wachsenden Energiehungers auf der Welt gilt: Energie ist zu wertvoll, um sie zu verschwenden. Daher untersucht das Fachgebiet I 2.4 „Energieeffizienz”, wie die gewaltigen Potentiale zum Energiesparen in Gebäuden, Elektronik und Industrie zu erschließen und durch technische Verbesserungen zu erweitern sind. Ein wichtiges Thema ist dabei die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, bis 2010 in den bundeseigenen Einrichtungen 30% weniger CO2 gegenüber 1990 zu emittieren.

Für sachgerechte politische Entscheidungen ist eine gute Datenbasis entscheidend. Das Fachgebiet I 2.5 „Energieversorgung- und Daten” sammelt und bewertet Daten zur Energiewandlung,  zum Energieverbrauch, zu Erneuerbaren Energieträgern und zur Energieeffizienz. Die Steigerung der Effizienz im Kraftwerksbereich zum Beispiel durch Kraft-Wärme-Kopplung sowie neue Technologien in der Energiewandlung sind weitere Themen des Fachgebietes.

Die berechneten Brennstoffeinsätze fossiler Energieträger  bilden, neben anderen Daten, die Hauptbasis für die Berechnung der Luftschadstoffemissionen in Deutschland, die vom Fachgebiet I 2.6 „Emissionssituation” vorgenommen wird und die Grundlage der Emissionsberichterstattung im Rahmen der Klimarahmenkonvention, des Kyoto-Protokolls sowie der Genfer Luftreinhaltkonvention bilden und in vielfältige weitere Berichte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einfließen.

Der Aufbaustab für das Herkunftsnachweisregister setzt eine Vorgabe der EU-Richtlinie 2009/28/EG um. Diese veranlasst die Mitgliedstaaten, den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien künftig so genannte Herkunftsnachweise auszustellen. Die Produzenten werden diese von ihrem Herkunftsnachweiskonto auf das Konto eines anderen Akteurs auf dem Strommarkt übertragen können. Um den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien in seinem Strommix auszuweisen, hat ein Energieversorgungsunternehmen die Herkunftsnachweise in der ausgewiesenen Menge in seinem Konto zu entwerten. Diese Herkunftsnachweise führt das Umweltbundesamt dann in einem elektronischen Register. Der Aufbau des Registers erfolgt seit Januar 2010.

Aktuelle energierechtliche Fragestellungen bearbeitet das Fachgebiet I 1.3 „Rechtswissenschaftliche Umweltfragen”. Diese betreffen z. B. einen geeigneten Rechtsrahmen für verbesserte Energieeffizienz beim Endverbraucher sowie für die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das deutsche Energierecht ist raschen Veränderungen unterworfen und vielfach durch europäische Vorgaben geprägt. Zunehmend bedeutsam werden auch internationale Initiativen vor allem im Bereich erneuerbare Energien.

Das Fachgebiet III 2.3 "Chemische Industrie, Energieerzeugung" befasst sich in dem Segment "Energieerzeugung" mit Feuerungsanlagen, angefangen vom kleinen Einraum-Heizgerät bis zur Großfeuerungsanlage eines Braun- oder Steinkohlenkraftwerkes. Hier geht es um die Anlagentechnik und eine medienübergreifende Betrachtung und Bewertung der mit dem Energieeinsatz verbundenden Umweltauswirkungen, insbesondere den Emissionen von klimarelevanten Gasen und von Luftschadstoffen, dem Wasserverbrauch und der Abwasserbelastung sowie dem Anfall und der Verwertung von Aschen und Filterstäuben. Außerdem ist das Fachgebiet zuständig für die Bereitstellung von Emissionsfaktoren für Feuerungsanlagen für die internationale Emissions-Berichterstattung, z. B. nach der Klimarahmenkonvention oder der Genfer Luftreinhaltekonvention.

 

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