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Letzte Änderung: 17.01.2012
Seit Anfang 2010 gelten aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union Anforderungen an eine Reihe von Leerlaufgeräten.
Grundlage dieser Verordnung ist die Richtlinie 2005/32/EG, die Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (EbP-RL), auch Ökodesign-Richtlinie (RL), EuP-RL und EuP-Direktive genannt. Mehr zu dieser Richtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht finden Sie hier. Ersetzt wurde die Richtlinie inzwischen durch die Richtlinie 2009/125/EG, die eine größere Zahl an Produktgruppen einschließt.
Die EbP-RL stellt nur den Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Anforderungen an einzelne Produktgruppen, wie beispielsweise Elektromotoren, Fernsehgeräte und Lampen werden gesondert geregelt, beispielsweise durch Verordnungen.
Leerlaufverluste treten bei einer großen Zahl an Geräten auf. Die Ursachen sind ebenso vielfältig wie die Leerlaufarten. Manche Leerlaufarten treten bei vielen Geräten auf, beispielsweise das Schein-Aus, andere nur bei einzelnen Gerätegruppen, wie zum Beispiel die Druckbereitschaft bei Druckern und Kopierern. Als Grundlage für eine Regelung ließ die EU-Kommission in einer Studie Leerlaufarten untersuchen, die bei sehr vielen Geräten auftreten. Die Studie ermittelte für die EU Leerlaufverluste in Höhe von insgesamt 51 Mrd. Kilowattstunden. Die Verordnung 1275/2008/EG legt Anforderungen fest, die etwa die Hälfte dieser Leerlaufverluste betrifft. Die andere Hälfte wird durch die Netzbereitschaft, englisch network stand-by, verursacht. Netzbereitschaft tritt bei Geräten auf, die Daten mit anderen Geräten austauschen (können). Für diese Leerlaufverluste wird es wahrscheinlich eine gesonderte Regelung geben.
Mit der Verordnung 1275/2008/EG ist EU-weit eine Minderung unnützer Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis zum Jahr 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlenstoffdioxyd (CO2) und etwa 9 Großkraftwerken mit 800 Megawatt.
Die Verordnung 1275/2008/EG trat am 6. Januar 2009 in Kraft. Ihre Anforderungen sind gestuft. Die erste Stufe wirkt ab 6.Januar 2010, die zweite ab 6.Januar 2013. Die erste Stufe begrenzt die Elektroleistung (Leistungsaufnahme in Watt) für bestimmte Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustände, schreibt Stromsparzustände für die Geräte vor und fordert, daß der Hersteller in den Technikunterlagen über Leerlaufzustände informiert.
Die Anforderungen gelten
Die Anforderungen gelten damit nicht für
Die Anforderungen im einzelnen:
Höchstwerte der Elektroleistung:
| Reglementierter Betriebszustand | Höchstwerte der Elektroleistung in Watt |
||
ab 6.1.2010 |
ab 6.1.2013 |
||
| Bereitschaft | Reaktivierung | 1,00 |
0,50 |
| Informations- und Statusanzeige | 2,00 |
1,00 |
|
| Aus-Zustand | 1,00 |
0,50 |
|
Weitere Anforderungen an die Effizienz: Das mit dem Netz verbundene Gerät muß in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem der geltende Grenzwert nicht überschritten wird, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist.
Der Hersteller muss in den Technikunterlagen unter anderem folgende Informationen geben: Für jeden Bereitschafts- oder Aus-Zustand:
Für weitere Einzelheiten siehe Anhang II der Verordnung.