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Letzte Änderung: 11.10.2011
Der Klimawandel findet global statt und macht nicht an Grenzen halt. Deshalb ist eine gemeinsame Klimapolitik zum Erreichen klimapolitscher Ziele unerlässlich. Das große Ziel ist, die Treibhausgaskonzentration so zu stabilisieren, dass das Klimasystem nicht gestört wird.
Klimapolitik beschäftigt sich mit der Ausgestaltung verbindlicher Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Als großes Ziel steht dabei über Allem das Erreichen der Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene - durch den Menschen verursachte - Störung des Klimasystems verhindert wird.
Zeitstrahl zur Geschichte der internationalen Klimapolitik:
1988 Gründung des IPPC
1992 Klimarahmenkonvention in Rio de Janeiro
1994 Erste Vertragsstaatenkonferenz in Berlin
1997 Kyoto-Protokoll
2007 Bali-Roadmap
2009 COP 15 Kopenhagen
2010 COP 16 Cancún
2011 COP 17 Durban
Der Klimawandel ist ein Prozess, der keine nationalstaatlichen Grenzen kennt. Eine globale Kooperation ist daher unerlässlich für das effiziente Erreichen klimapolitischer Ziele. Die im Jahr 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Klimarahmenkonvention stellt das erste internationale, klimaschutzbezogene Abkommen dar. Seit dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention im Jahr 1994 gibt es jährliche Klimakonferenzen unter dem Dach der Vereinten Nationen.
Eine verbindliche Verpflichtung zur Senkung von Treibhausgasemissionen entstand im Jahr 1997 auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Kyoto. Das dort verabschiedete Kyoto-Protokoll trat 2005 mit der Ratifizierung durch Russland in Kraft. Im Kyoto-Protokoll wurde eine verbindliche Obergrenze für die Emissionen von Treibhausgasen in Industriestaaten vereinbart. Diese müssen ihre Treibhausgasemissionen insgesamt im Zeitraum 2008 bis 2012 um 5,2 % gegenüber dem Emissionsniveau des Jahres 1990 reduzieren.
Mit der im Dezember 2007 verabschiedeten Bali Roadmap haben sich die Unterzeichnerstaaten einen verbindlichen Verhandlungsrahmen zur Schaffung eines rechtsverbindlichen Nachfolgeabkommens gesetzt. Das Etablieren dieses Abkommens, das nach Ablauf der ersten Verpflichtungsperiode 2012 in Kraft treten sollte, war das Ziel der Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen 2009. Dies wurde leider nicht erreicht. Allerdings konnten die Staaten sich auf einen politischen Grundkonsens einigen, in dem sie die Kopenhagen-Vereinbarung zwar nicht formell an-, aber doch zur Kenntnis nahmen. Diese Vereinbarung schreibt unter anderem das Ziel der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf maximal 2°C zu vorindustriellem Niveau fest und fordert die Staaten auf, ihre Emissionsminderungsvorschläge und -maßnahmen vorzulegen.
Obwohl es auch ein Jahr später bei den Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen in Cancún nicht zu einer rechtsverbindlichen Entscheidung über eine umfassende internationale Klimaschutzarchitektur kam, haben die Vertragsstaaten diesmal bewiesen, dass sie handlungsfähig sind und konsensfähige Entscheidungen treffen können. So wurde in den Entscheidungen von Cancún erstmals offiziell die 2°C-Obergrenze anerkannt, die im Rahmen der Kopenhagen-Vereinbarung zugesagten Minderungsziele der Industrie- und Entwicklungsländer wurden in den formalen Verhandlungsprozess überführt und eine umfangreiche finanzielle und technische Unterstützung der Entwicklungsländer wurde bestätigt.
Die bisher von den Vertragsstaaten zugesicherten Emissionsreduktionen sind allerdings nicht ausreichend, um das 2°-Ziel zu erreichen. In zukünftigen Verhandlungen müssen die Staaten dazu aufgefordert werden, sich zu umfangreicheren Minderungsmaßnahmen zu bekennen, um die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf Mensch und Umwelt in einem akzeptablen Rahmen zu halten.