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Letzte Änderung: 11.05.2012
Etwaige nachteilige Wirkungen von Luftschadstoffen auf Ökosysteme und empfindliche Pflanzen müssen auch in Genehmigungsverfahren zum Anlagen- oder Straßenbau in immissions- und naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und bewertet werden. Eine Genehmigung ist nur dann möglich, wenn erhebliche Schäden an Pflanzen und Ökosystemen ausgeschlossen sind. Standardisierte Methodik-Leitfäden für diese Prüfungen und Bewertungen tragen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vollzugs bei.
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) dient u.a. dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Sie ist eine Verwaltungsvorschrift, die immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Genehmigung von Anlagen konkretisiert. Durch die Definition von Immissionswerten schützt die TA Luft die Vegetation und Ökosysteme vor erheblichen Nachteilen. Darüber hinaus fordert sie eine detaillierte Einzelfallprüfung der Genehmigungsfähigkeit, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schutz empfindlicher Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) oder sensibler Ökosysteme (z.B. Heide, Moor, Wald) vor erheblichen Nachteilen nicht gewährleistet ist, die durch die Einwirkung von Ammoniak oder den Eintrag von Stickstoff entstehen.
In der Praxis betrifft das vor allem den Bau und die umfangreiche Erweiterung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigungsÂbedürftig sind. Mehr als die Hälfte der gesamten deutschen Ammoniak-Emissionen entstehen in Tierställen und bei der Lagerung des Wirtschaftsdüngers. Da landwirtschaftliche Anlagen im Allgemeinen niedrige Emissionshöhen aufweisen und Ammoniak im Vergleich zu anderen stickstoffhaltigen Gasen oder Partikeln schnell deponiert wird, müssen etwaige nachteilige Wirkungen der zusätzlichen Stickstoffeinträge auf Pflanzen oder Ökosysteme bis zu einer Entfernung von 1 km zur Anlage beurteilt werden.
Ein vom Expertenkreis der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) unter intensiver Beteiligung des UBA erarbeiteter Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen ermöglicht eine einheitliche Prüfung, ob der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme aufgrund von Stickstoffdeposition gewährleistet ist. Ergibt die Anwendung der standardisierten Methodik des Leitfadens, dass der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch die Stickstoffdeposition nicht gewährleistet ist, so muss eine detaillierte Einzelfallprüfung erfolgen. Das Verfahren trägt zu einem größeren Maß an Rechtssicherheit bei der AnlagenÂgenehmigung und so zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vollzugs bei. Der Leitfaden wurde im Juni 2010 von der Umweltministerkonferenz zur Kenntnis genommen. In einigen Bundesländern befindet sich das Verfahren im Rahmen einer Probephase bereits seit einigen Jahren in der erfolgreichen Anwendung.
Für die Bewertung der Wirkungen wird die anlagenspezifische Zusatzbelastung zusammen mit der Vorbelastung mit einem ökosystemspezifischen Beurteilungswert verglichen. Zur Ermittlung der Vorbelastung bedient man sich eines im Auftrag des UBA modellierten flächendeckenden, räumlich hoch aufgelösten Datensatzes der Stickstoffdeposition (Raster: 1 x 1 km2). Die Zusatzbelastung kann mittels eines so genannten Screening-Verfahrens abgeschätzt werden; alternativ ist sie nach den Vorgaben der TA Luft mit AUSTAL2000 zu berechnen. Die Ableitung des ökosystemspezifischen Beurteilungswertes erfolgt ausgehend von Empirischen Critical Loads unter zusätzlicher Einbeziehung von Zuschlagsfaktoren für die Gefährdungsstufe des jeweiligen Schutzguts.
Nach dem deutschen Naturschutzrecht sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebiets (Flora-Fauna-Habitat) zu überprüfen, wenn das Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets besteht (§ 34 BNatSchG). Auch die Auswirkungen eutrophierender Stickstoffeinträge auf das FFH-Gebiet oder schützenswerte Bestandteile desselben, z.B. nachteilige Verschiebungen im Artenspektrum, dürfen den günstigen Erhaltungszustand des geschützten Gebiets nicht erheblich beeinträchtigen.
Die zusätzliche Verkehrsbelastung durch den Bau oder die Erweiterung einer Straße führt zu gesteigerten Stickstoffoxid-Emissionen, die einen zusätzlichen Stickstoffeintrag in benachbarte Ökosysteme zur Folge haben. Die Auswirkung dieses zusätzlichen Eintrags ist in projektbezogenen FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu prüfen. In jüngster Zeit haben im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten verschiedene juristische Urteile zu einer (vorübergehenden) Aussetzung von Projekten geführt (z.B. das so genannte Halle-Urteil des BVerwG PDF / 376 KB). In diesen Fällen konnten die Projektträger nicht nachweisen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch eutrophierende Stickstoffeinträge zu erwarten sind. Um Beeinträchtigungen durch projektbezogene Stickstoffeinträge einheitlich zu bewerten und somit die Rechtssicherheit zu erhöhen, wird derzeit in einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine detaillierte und praxisorientierte Methodik erarbeitet (FE 84.0102/2009, Forschungsprogramm Straßenverkehrssicherheit). Ein fachlicher Schwerpunkt liegt dabei in der Ermittlung der konkreten Stickstoffempfindlichkeit der einzelnen FFH-Lebensraumtypen. Dazu bedient man sich u.a. eines im Auftrag des Umweltbundesamts entwickelten Modells, das die Existenzmöglichkeiten spezifischer Vegetationsgesellschaften in Abhängigkeit des Stickstoffeintrags abbildet (BERN – Bioindikative Ermittlung von Regenerationspotentialen naturnaher Ökosysteme).