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Luft und Luftreinhaltung

Emissionsüberwachung von Quecksilber

Letzte Änderung: 25.05.2011

Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die TA-Luft fordern für Quecksilber eine kontinuierliche Emissionsüberwachung. Hierzu zählen etwa Anlagen, die der 17. BImSchV unterliegen. Die Anlagen sind mit eignungsgeprüften Messeinrichtungen auszustatten.

Seit längerem ist bekannt, dass bei einigen installierten Messeinrichtungen Schwierigkeiten hinsichtlich Zuverlässigkeit und Messgenauigkeit auftreten.

Um Lösungen für die auftretenden Probleme zu erarbeiten, fand im Oktober 2007 auf Initiative des Umweltbundesamtes das Fachgespräch „Kontinuierliche Bestimmung von Quecksilber” statt. An diesem Gespräch nahmen die Hersteller der Messeinrichtungen, die Vollzugsbehörden und die Messstellen teil.

Ein wesentlicher Grund für mögliche Unzuverlässigkeiten der Messeinrichtungen bzw. fehlerhafter Messungen ist, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten teilweise unzureichend durchgeführt werden. Daher wurden die Hersteller aufgefordert, Wartungshandbücher zu erstellen, die den Betreibern die durchzuführenden Wartungsarbeiten genau erläutern sollen. Die qualitätssichernden Maßnahmen während des Betriebes sollen auf diese Weise sichergestellt werden.

In der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 12. August 2008 (Bundesanzeiger Nr. 133, S. 3247) wurde in Form einer Mitteilung auf die Verwendung der Wartungshandbücher hingewiesen. Des Weiteren stellt die Bekanntmachung eine Übersicht über die Messeinrichtungen zusammen, für die die Hersteller ein Wartungshandbuch anbieten.

 

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