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Letzte Änderung: 22.12.2011
Klimaschutz hat seit der Rio-Konferenz im Jahr 1992 und der dort unterzeichneten Klimarahmenkonvention (KRK) an Bedeutung gewonnen. Die Zielsetzung der Konvention ist die Stabilisierung der durch den Menschen hervorgerufenen Treibhausgasemissionen. Damit soll globalen Klimaänderungen vorgebeugt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, war die weitere Ausgestaltung erforderlich. Hierzu fanden und finden regelmäßige Vertragsstaatenkonferenzen (VSK) statt. Das wichtigste Ergebnis dieser Konferenzen ist das im Dezember 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll. Darin haben die Industrieländer erstmals eine verbindliche Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zugesagt. Im Rahmen der Lastenteilung innerhalb der Europäischen Union hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Emissionen um 21% zu reduzieren.
Neben den klassischen Treibhausgasen Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) wurden 1997 auch die fluorierten Treibhausgase H-FKW, FKW und SF6 wegen ihres zum Teil extrem hohen Treibhauspotenzials in das Kyoto-Protokoll aufgenommen.
Auf der Basis konkreter Vorschlägen diskutieren die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls seit 2009 ein schrittweises Absenken der weltweit verfügbaren H-FKW-Mengen („phase-down“). Die Aufnahme der Stoffgruppe der klimaschädlichen H-FKW in das Montrealer Protokoll begründet sich in ihrer vorwiegenden Verwendung als Ersatzstoffe für ozonschichtschädliche Stoffe. Bisher konnten sich die Vertragsstaaten jedoch nicht auf ein Reduktionsszenario einigen.
Im Rahmen des Europäischen Klimaschutzprogramms (ECCP) haben die Europäische Kommission (KOM), Vertreter von Industrie, Mitgliedstaaten und Nicht- Regierungsorganisationen seit Mai 2000 mögliche EU-weite Maßnahmen zur Emissionsminderung fluorierter Treibhausgase diskutiert. Im Mai 2006 hat die KOM die Verordnung (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase und die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen fluorierter Treibhausgase aus Automobilklimaanlagen veröffentlicht. Durch Inkrafttreten dieser Rechtsverordnungen sind oder werden einige Anwendungen der fluorierten Treibhausgase verboten (z.B. R 134a in mobilen Klimaanlagen, fluorierte Treibhausgase in Fenstern und bestimmten Schäumen).
Am 26. September 2011 hat die KOM einen Bewertungsbericht der bestehenden Regelungen und die der Bewertung zu Grunde liegende Studie veröffentlicht. Bis zum 19. Dezember 2011 hatten Interessenvertreter die Möglichkeit, sich an einer Internet-Konsultation zu potenziellen Politikoptionen zu beteiligen. Das Umweltbundesamt hat den zugehörigen Fragebogen beantwortet und einige konkretisierende Vorschläge PDF / 116 KB eingereicht.
Neben Verbotsvorschriften enthalten die derzeit gültigen Rechtsvorschriften weitere Regelungen zur Emissionsminderung. Diese sind oder werden teilweise in sektorspezifischen Kommissionsverordnungen konkretisiert. Bisher hat die Europäische Kommission folgende Kommissionsverordnungen erlassen:
| Kommissionsverordnung (PDF-Dateien) | Thema |
Berichtspflicht Hersteller, Importeure, Exporteure |
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Kennzeichnung |
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Dichtheit von Brandschutzsystemen |
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Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen |
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Zertifizierung (Kälte-, Klimaanlagen, Wärmepumpen) |
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Zertifizierung (Brandschutzsysteme und Feuerlöscher) |
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Zertifizierung (Rückgewinnung aus Hochspannungsanlagen) |
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Zertifizierung (Lösemittel) |
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Ausbildungsprogramme für Kraftfahrzeugklimaanlagen |
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Form der Mitteilung von Ausbildungs- und Zertifizierungsprogrammen |
Die Kommission hat Informationsschriften für bestimmte Zielgruppen zu den genannten Verordnungen erarbeitet. Häufig gestellte Fragen hat das Umweltbundesamt als FAQs zur F-Gase-Verordnung veröffentlicht. Eine Umsetzung und Ergänzung der EU-Verordnungen in nationales Recht erfolgte im Jahr 2008 durch die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) PDF / 25 KB. (s. auch Nationale Regelungen) Einen Überblick über alle geltenden Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (auch FCKW und HFCKW) als Kältemittel sowie über vorhandene umweltschonende Alternativen gibt eine Broschüre des Umweltbundesamtes.
Einige Staaten Europas haben bereits Maßnahmen zur Emissionsminderung, einschließlich Verwendungsverbote, von fluorierten Gasen geplant oder beschlossen. Dies betrifft insbesondere Dänemark, Österreich und die Schweiz.