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Letzte Änderung: 24.01.2012
Die Bundesregierung hat die fluorierten Treibhausgase im Jahr 2000 als eigenständigen Baustein in ihr Klimaschutzprogramm einbezogen. Im Jahr 2002 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in einem Eckpunktepapier („Umsetzung des nationalen Klimaschutzprogramms im Bereich der fluorierten Treibhausgase”) den Handlungsbedarf konkretisiert und mögliche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschrieben. Eine Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht erfolgte wegen parallel laufender europäischer Regelungsvorhaben zunächst nicht. Seit Mai 2006 sind diese europäischen Regelungen in Kraft (s. Internationale Regelungen).
Am 24. August 2007 hat das Bundeskabinett als nationale Maßnahme das integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm beschlossen. Zu den Eckpunkten des Programms gehört auch die ”Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase” mit vier Maßnahmenvorschlägen:
Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) PDF / 25 KB angenommen. Die ChemKlimaschutzV tritt am 01. August 2008 in Kraft und gilt ergänzend zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und den weiteren EU-Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (s. Internationale Regelungen). Die Verordnung enthält neben chemikalien- und abfallrechlichen Regelungen, Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen.
Eine Zusammenfassung und Erläuterung aller geltenden Regelungen (Stand Juni 2009) für die Verwendung von fluorierten Kältemitteln gibt eine Broschüre des Umweltbundeamtes. Darüber hinaus hat das Umweltbundesamt zur Verordnung (EG) 842/2006, den dazugehörigen Kommissionsverordnungen sowie der nationalen ChemKlimaschutzV Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.
Zur „Förderung der Entwicklung und Markteinführung von besonders energieeffizienten und klimafreundlichen Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln” (s. o.) hat das Bundesumweltministerium das Klimaschutz-Impulsprogramm für gewerbliche Kälteanlagen innerhalb der Klimaschutzinitiative aufgelegt. Für besonders klimafreundliche und energieeffiziente Neuanlagen mit natürlichen Kältemitteln beträgt der Fördersatz: 25% der Nettoinvestitionskosten + Bonusförderung; die energetische Verbesserung bestehender Anlagen wird mit 15-25% der Nettoinvestitionskosten gefördert.
Im Zusammenhang mit den gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006 sowie ChemKlimaschutzV vorgeschriebenen Aufzeichnungspflichten hat das Umweltbundesamt im Jahr 2010 bestehende Systeme zur Datenerhebung, -übermittlung und -auswertung evaluieren und Vorschläge für ein verbessertes System ausarbeiten lassen.
Fragen zur praktischen Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (s. Abschnitt „Europäische Richtlinien und Verordnungen”) in Bezug auf Kälte- und Klimaanlagen hat das BMU gemeinsam mit dem UBA am 27. November 2007 mit Branchenexperten diskutiert. Ein weiteres Expertengespräch fand mit Vertretern deutscher Magnesium-Gießereien am 5. Dezember 2007 statt. Im Vordergrund standen Fragen des Ersatzes von SF6 für den Druckguss und andere Gießverfahren. Die Ergebnisse beider Gespräche sind in dem Bericht „Fachgespräche zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase zu den Themen Qualifikation und Zertifizierung von Unternehmen und Personal (Kälte- Klimabranche) und Verwendung von Schwefelhexafluorid in der NE-Metallindustrie” zusammengefasst.
Am 9. November 2000 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft eine Vereinbarung zur Klimavorsorge getroffen. In diesem Rahmen haben im Jahr 2005 die SF6 Produzenten sowie die Hersteller und Betreiber von elektrischen Betriebsmittel > 1kV eine freiwillige Selbstverpflichtung abgeschlossen, deren Ziel es ist, die Emissionen von Schwefelhexafluorid zu minimieren
Ebenfalls aus dem Jahr 2005 stammt die Selbstverpflichtung der Halbleiterhersteller PDF / 51 KB. Darin verpflichteten sich diese ihre absoluten Emissionen an SF6 und anderen fluorierten Treibhausgasen von 1995 bis 2010 um acht Prozent zu verringern. Im November 2011überreichten die deutschen Halbleiterhersteller nun dem BMU den Abschlussbericht zur Selbstverpflichtung. Mit einer Senkung der Emissionen um 47%, trotz steigendem Produktionsumfang, konnten sie die getroffene Verpflichtung deutlich übererfüllen.