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Decabromdiphenylether in Elektro- und Elektronikgeräten

Letzte Änderung: 21.03.2011

Das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) darf ab dem 1. Juli 2008 in der Europäischen Union nicht mehr in neu auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein.

Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof am 1. April 2008 in einem Gerichtsverfahren, das Dänemark und das Europäische Parlament gegen die Europäische Kommission angestrengt hatten. Die Entscheidung gibt den Klägern auf voller Linie recht, die die Berücksichtigung der ausreichend vorhandenen, umweltverträglicheren Ersatzstoffe gefordert hatten.

Das Urteil traf mit DecaBDE eines der weltweit meistverwendeten bromierten Flammschutzmittel. Es kommt zu rund 80 Prozent in Elektro- und Elektronikgeräten zum Einsatz. Wegen seiner weiten Verbreitung in der Umwelt und der nicht hinreichend geklärten Unbedenklichkeit forderte das Umweltbundesamt (UBA) seit vielen Jahren den Verzicht auf seine Verwendung.

DecaBDE wurde zunächst mit der Richtlinie 2002/95/EG zur „Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ (RoHS) zum 1. Juli 2006 verboten, dann jedoch von der Europäischen Kommission wieder zugelassen. Gegen diese Entscheidung haben das EU-Parlament und Dänemark beim europäischen Gerichtshof Klage eingelegt. Es sind ausreichend weniger schädliche Flammschutzmittel am Markt vorhanden und viele Unternehmen verzichten schon seit Jahren auf den Einsatz von DecaBDE. Das Umweltbundesamt unterstützte die Klage von EU-Parlament und Dänemark.

In einem Fachpapier informierte das UBA über die politischen und rechtlichen Zusammenhänge dieser Klage, den aktuellen Kenntnisstand der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von DecaBDE sowie die möglichen Ersatzstoffe.

 

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