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Letzte Änderung: 22.03.2011
Im Dezember 2008 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ vorgelegt. Neben sinnvollen Neuerungen zur Vereinfachung und besseren Durchsetzbarkeit der RoHS-Richtlinie sind etliche Abschnitte des Revisionsvorschlages der EU-Kommission aus Sicht des UBA unzureichend: So erfolgt kein Ausschluss weiterer Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten und viele Verfahrensfragen sind nicht ausreichend geklärt.