Sie sind hier: Startseite > Pressestelle > Presse-Informationen 2010 > 035/2010
Presse-Information PDF / 47 KB
Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt.
Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der Rekultivierung ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km.
Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t).
Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres.
Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren.
Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier (siehe Abbildung 2).
Detaillierte Statistik und weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/abfallstatistik/basel.htm veröffentlicht.
Dessau-Roßlau, 11.06.2010
(2.870 Zeichen)
Abbildung 1: Import, Export und Transit von zustimmungspflichtigen Abfällen

Vergrößerte Darstellung PDF / 158 KB
Der vorübergehende Einbruch im Jahr 2005 beim Import sowie der zeitgleiche sprunghafte Anstieg beim Export wurde verursacht durch das Inkrafttreten des Ablagerungsverbots für organische Abfälle auf Deponien im Juni 2005.
Abbildung 2: Vergleich Aufkommen, Ein- und Ausfuhr von Abfällen in Deutschland im Jahr 2007

Vergrößerte Darstellung PDF / 158 KB
Erläuterungen: VVA = EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen; In Anhang III sind die nicht zustimmungspflichtigen Abfälle gelistet. In Anhang IV gelistete und in der VVA gar nicht gelistete Abfälle sind bei grenzüberschreitender Verbringung zustimmungspflichtig, bei der Entsorgung innerhalb Deutschlands unterliegen dagegen nur gefährliche Abfälle dem Nachweisverfahren.