Sie sind hier: Startseite > Das Umweltbundesamt > Umwelterklärungen des UBA
Letzte Änderung: 05.03.2013
Bereits seit Mitte der 90er Jahre praktiziert das Umweltbundesamt (UBA) ein Umweltmanagementsystem. Das UBA war 2001 die erste Bundesbehörde, die an ihrem damaligen Dienstsitz am Bismarckplatz in Berlin-Grunewald EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) einführte. Mittlerweile erfüllen zwölf unserer Standorte die EMAS-Anforderungen, was ein unabhängiger Umweltgutachter jährlich überprüft.
In unseren Umweltleitlinien sind die Prinzipien des internen Umweltschutzes im UBA festgehalten. Konkretisiert werden diese Prinzipien durch zahlreiche Maßnahmen, die auf die Verringerung des Energieverbrauchs, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, eine umweltverträgliche Mobilität oder die umweltorientierte Beschaffung zielen.
Bei der Bewirtschaftung unserer Liegenschaften haben Energieeinsparungen, Ressourcenschutz und die umweltschonende Flächennutzung Priorität. Wir informieren unsere Beschäftigten regelmäßig über Umweltverhalten am Arbeitsplatz.
Um die Umweltbelastungen durch unsere vielen Dienstreisen zu verringern, haben wir Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen PDF / 93 KB beschlossen. Daneben wollen wir gezielt die Umweltauswirkungen aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) begrenzen und nehmen auf das Umweltverhalten unserer Vertragspartner, Kunden und Besucher Einfluss.
In unserer EMAS-Umwelterklärung 2011 beschreiben wir ausführlich die Zuständigkeiten, Aktivitäten und Ziele sowie die Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen unseres Umweltmanagements. Anfang 2013 haben wir diese Umwelterklärung mit der Umwelterklärung 2012 aktualisiert.
Alle Umwelterklärungen des Umweltbundesamtes seit dem Jahr 2001 finden Sie in unserer Publikationendatenbank.
Für Fragen und Anregungen zu unserem Umweltmanagement sprechen Sie unseren Umweltbeauftragten, Herrn Dr. Burkhard Huckestein, an.