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Letzte Änderung: 14.01.2009
Das Gefahrstoffrecht hat zum Ziel, die Umwelt und den Menschen vor Umweltchemikalien zu schützen. Innerhalb des Gefahrstoffrechts wird zwischen dem Chemikaliengesetz als allgemeinem Gefahrstoffgesetz und den besonderen gefahrstoffrechtlichen Regelungen unterschieden. Zu der zweiten Kategorie gehören u.a. das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), das Arzneimittelgesetz und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).