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Letzte Änderung: 10.03.2009
Der Emissionshandel als marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, den Gesamtausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) zu reduzieren.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Stelle zu dessen Umsetzung. Sie nimmt ein breites Aufgabenspektrum wahr, das im Kyoto-Protokoll, in der EU-Emissionshandelsrichtlinie, im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), den Zuteilungsgesetzen (ZuG 2007 und ZuG 2012) sowie im Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) für die projektbasierten Mechanismen Joint Implementation – JI und Clean Development Mechanism – CDM) definiert wird.