Sie sind hier: Startseite > Umweltrecht / Verbandsklage - Aktuelles
Letzte Änderung: 11.05.2012
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes anhand von 105 Zulassungsverfahren durchgeführte Studie „Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes” weist den materiellen Nutzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eindeutig nach. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt („Die UVP kostet nur und bringt nichts.”), klar widerlegt.
Das Rechtsgutachten prüft und beurteilt die rechtlichen Grundlagen sowie formellen und inhaltlichen Anforderungen bei der Benehmensbeteiligung des UBA zur Festlegung von Flugrouten nach §32 LuftVG. Das Gutachten behandelt nicht nur die im aktuellen Verfahren der Flugroutenfestlegung am Flughafen BER aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen, sondern thematisiert auch grundlegende Fragen des Verhältnisses der Routenfestlegung zur Planfeststellung.
Mit Gebäudesanierung kann ein erhebliches CO2-Einsparpotental erschlossen werden. Die energetische Gebäudesanierung ist wichtig, um auch nach der Entscheidung zur beschleunigten Energiewende die Klimaschutzziele Deutschlands und Europas erreichen zu können. Wie das Recht die Entwicklung zu energieeffizienteren Gebäuden unterstützen kann, zeigt die vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie „Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischer Sanierungen im Gebäudebestand”. Das Umweltbundesamt setzt die Forschung zu rechtlichen Klimaschutzinstrumenten im Gebäudebereich fort.
Seit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände können seitdem vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. Zum Beispiel bei der Zulassung einer Industrieanlage. Das UBA als bundesweite Anerkennungsbehörde hat bisher 80 Vereinigungen die Anerkennung ausgesprochen. 2012 sollen die Klagerechte noch erweitert werden. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich die Umweltverbände zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf das EU-Recht berufen.
Der globale Klimawandel ist längst auch in Deutschland real. Wie das Umwelt- und Planungsrecht darauf reagieren muss, beantwortet eine Studie des Umweltbundesamtes. Sie zeigt u. a., dass einige Rechtsgebiete, wie das Gewässerschutzrecht, schon auf einem guten Weg sind. Andere, wie das Raum- und Fachplanungsrecht, müssen noch angepasst werden, damit bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten die Folgen des Klimawandels, wie eine Zunahme von Extremwetterereignissen, stärker berücksichtigt werden.