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Umweltrecht / Verbandsklage

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Letzte Änderung: 11.05.2012

Klagerecht für Umweltverbände: Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wird 5 – und soll erweitert werden

Justitia-Statue; Quelle: bilderbox © fotolia.deSeit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände können seitdem vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. Zum Beispiel bei der Zulassung einer Industrieanlage. Das UBA als bundesweite Anerkennungsbehörde hat bisher 80 Vereinigungen die Anerkennung ausgesprochen. 2012 sollen die Klagerechte noch erweitert werden. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich die Umweltverbände zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf das EU-Recht berufen. 

Klimawandel: Auch das Recht muss sich anpassen

von Hochwasser überschwemmte Siedlung; Foto: Martina Topf © fotolia.deDer globale Klimawandel ist längst auch in Deutschland real. Wie das Umwelt- und Planungsrecht darauf reagieren muss, beantwortet eine Studie des Umweltbundesamtes. Sie zeigt u. a., dass  einige Rechtsgebiete, wie das Gewässerschutzrecht, schon auf einem guten Weg sind. Andere, wie das Raum- und Fachplanungsrecht, müssen noch angepasst werden, damit bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten die Folgen des Klimawandels, wie eine Zunahme von Extremwetterereignissen, stärker berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

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