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Letzte Änderung: 23.01.2012
Zur Durchführung der SUP hat das UBA einen Leitfaden veröffentlicht, der zu einem bundeseinheitlichen und rechtssicheren Vollzug des UVPG beiträgt. Er kommentiert die Rechtsvorschriften des UVPG und gibt weiterführende Empfehlungen zum Verfahrensablauf und zu den Prüfinhalten der SUP.
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes anhand von 105 Zulassungsverfahren durchgeführte Studie „Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes” weist den materiellen Nutzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eindeutig nach. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt („Die UVP kostet nur und bringt nichts.”), klar widerlegt.
Die baltischen Republiken beabsichtigen, in größerem Umfang Offshore-Windenergieanlagen zu installieren. Bisher fehlen Vorgaben, wie die Folgen für die Meeresumwelt in der Umweltverträglichkeitsprüfung ermittelt und bewertet werden können. Das UBA hat einen im Rahmen des Beratungshilfeprogramms entwickelten Leitfaden herausgegeben, der eine auf die baltischen Republiken zugeschnittene Folgenprüfung vorschlägt.
Die Umwelt unterliegt deutlichen Veränderungen. Beispiele hierfür sind das Klima und die demographische Entwicklung. In einem internationalen Symposium am 11. April 2008 ist das Umweltbundesamt der Frage nachgegangen, wie die Umweltprüfungen, die bei der Aufstellung öffentlicher Pläne und der Genehmigung von Vorhaben durchzuführen sind, einem weiteren Wandel entgegenwirken bzw. dem absehbaren Wandel sinnvoll begegnen können.
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes anhand von 105 Zulassungsverfahren durchgeführte Studie „Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes” weist den materiellen Nutzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eindeutig nach. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt („Die UVP kostet nur und bringt nichts.”), klar widerlegt.
Die Pflicht zur Durchführung von Umweltprüfungen ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), dem Bundesberggesetz und der UVP-Verordnung Bergbau Bergbau, dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Raumordnungsgesetz (ROG) und in den Gesetzen der Länder geregelt.
Die deutschen Vorschriften gehen dabei auf europarechtliche Vorschriften (insbesondere UVP-Richtlinie 337/85/EWG, SUP-Richtlinie 42/2001/EG) und völkerrechtliche Übereinkommen (insbesondere Espoo-Konvention, SEA-Protokoll) zurück.
Unter dem Begriff „Umweltprüfungen” werden zusammenfassend verstanden
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung handelt es sich um eine Prüfung, die in das Zulassungsverfahren für bestimmte Vorhaben, insbesondere Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte, integriert ist. Demgegenüber ist die Strategische Umweltprüfung ein Prüfverfahren, das im Rahmen der Aufstellung bestimmter Pläne und Programme durchzuführen ist.
Die Prinzipien beider Prüfverfahren sind dabei gleich. Bei beiden Prüfverfahren sind die Auswirkungen auf die Umwelt einschließlich des Menschen frühzeitig zu ermitteln und zu beschreiben. Auf der Grundlage von geeigneten Dokumentationen können die Öffentlichkeit und die für Umweltbelange zuständigen Behörden zum Vorhaben oder Plan/Programm und den zu erwartenden Umweltauswirkungen Stellung nehmen. Bei Vorhaben und Plänen/Programmen, die möglicherweise grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben, können sich auch die Öffentlichkeit und die Behörden des anderen Staates am Verfahren beteiligen („Grenzüberschreitende UVP/SUP”). Anschließend bewertet die für das Vorhaben zuständige Behörde oder die für die Aufstellung eines Plans/Programms zuständige Stelle die aus dem Verfahren resultierenden Informationen und berücksichtigt diese Informationen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens oder dem weiteren Vorgehen im Aufstellungsverfahren des Plans oder Programms.
Um die für die Zulassung zuständige Behörde oder die für die Plan-/Programmaufstellung zuständige Stelle zu unterstützen, hat der Bund Leitfäden und Handreichungen erarbeitet.
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen können aufgrund der in den Staaten jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungsstrukturen und kulturellen Unterschiede, insbesondere auch einer anderen Sprache, eine besondere Herausforderung sein. Um einen zügigen und konfliktfreien Ablauf von grenzüberschreitenden Umweltprüfungen sicherzustellen, sind zwischen Deutschland und verschiedenen Nachbarstaaten Vereinbarungen über die konkreten Einzelheiten solcher Verfahren geschlossen worden.
Weitere einschlägige Informationen zur UVP und SUP finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), darunter