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Letzte Änderung: 05.07.2012
Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Als Grenzwerte für Feinstaub der Korngröße kleiner als 10 Mikrometer (PM10) sind ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) und ein Tagesmittelwert von 50 μg/m3 festgelegt. Der Tagesmittelwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden . Zahlreiche deutsche Städte liegen teilweise deutlich über dieser tolerierten Anzahl der Überschreitungen.
Da der Kfz-Verkehr zur Belastung der Luft mit Feinstaub in Innenstädten besonders stark beiträgt, richten zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen mit dem Ziel ein, die Luftqualität in diesen Zonen zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
In den Umweltzonen dürfen nur die Fahrzeuge fahren, die hierfür mit einer Plakette gekennzeichnet sind. Fahrverbote bestehen in der ersten Stufe für die Fahrzeuggruppen, die keine Plakette tragen. In den nächsten Jahren sind – zeitlich gestaffelt - auch Fahrzeuge betroffen, die eine rote oder gelbe Plakette besitzen. Grundlagen der Kennzeichnung sind die in den Fahrzeugschein eingetragene Steuerklasse und die EURO-Schadstoffnorm. Das ist in der Kennzeichnungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV) geregelt.
Die Wirksamkeit einer Umweltzone hängt von vielen Faktoren ab. In der ersten Stufe – wenn vergleichsweise wenige Fahrzeuge ohne Plakette ausgesperrt werden – können eine etwa zweiprozentige Verminderung, bezogen auf den Jahresmittelwert, und etwa 5 Überschreitungstage weniger erwartet werden. In der erweiterten Stufe - wenn nur Fahrzeuge mit der grünen Plakette Zufahrtserlaubnis haben - wird die Luft in den Innenstädten deutlich sauberer: 10 bis 12 % weniger Feinstaub, das entspricht 20 Überschreitungstage weniger.
Das Umweltbundesamt stellt die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über die Umweltzonen zusammen. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.