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Verkehr

Flugverkehr

Letzte Änderung: 10.08.2010

Im Umweltbundesamt werden Verkehrsdaten erfasst, die Einfluss auf die vom Verkehr ausgehenden Umweltbelastungen haben. Hierbei wird sowohl auf offizielle Statistiken als auch Sekundärliteratur zurückgegriffen. Der Großteil der Daten ist in der Datenbank TREMOD abgelegt. Die wichtigsten Daten werden auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter Umweltdaten DeutschlandOnline veröffentlicht.

Flugplätze

Je nach Flugplatzgröße und Funktion unterscheidet man zwischen militärischen Flugplätzen, zivilen Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen. Flughäfen sind Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) bedürfen. Landeplätze sind dagegen Flugplätze, für die ein solcher Bauschutzbereich nicht erforderlich ist, und die nicht nur als Segelfluggelände dienen. Landeplätze und Segelfluggelände können auch mit einem beschränkten Bauschutzbereich nach § 17 LuftVG genehmigt werden.

In Deutschland sind derzeit 31 Flughäfen genehmigt. Darüber hinaus bestehen über 150 Verkehrslandeplätze und rund 200 Sonderlandeplätze (zumeist Hubschrauber-Landeplätze an Krankenhäusern) sowie ca. 250 Segelfluggelände. Einen Überblick über die Lage verschiedener Flughäfen, Verkehrslandeplätze und militärischer Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb erhalten Sie hier.

Die Errichtung und der Betrieb eines zivilen Flugplatzes ist an die Genehmigung durch die jeweilige Landesluftfahrtbehörde gebunden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch die möglichen Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt untersucht. Darüber hinaus sind nach § 29b LuftVG Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, falls dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen.

Flugbewegungen an den deutschen Flugplätzen

An den deutschen Flugplätzen fanden 2001 insgesamt rund 1,90 Mio. Flugbewegungen statt. Davon wurden ca. 1,81 Mio. Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen durchgeführt. Die meisten Flugbewegungen an den Flughäfen wurden mit Flugzeugen mit höchstzulässiger Startmasse über 20 t abgewickelt. Das Passagieraufkommen an den Verkehrsflughäfen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und lag 2001 bei 137,9 Mio. Fluggästen.

Von allen deutschen Flugplätzen ist der internationale Verkehrsflughafen Frankfurt/Main mit Abstand der Flughafen mit dem höchsten Verkehrsaufkommen. 2001 verzeichnete dieser Flughafen bei 48,2 Mio. Fluggästen über 445 893 gewerbliche Flugbewegungen. Der Anteil von Luftfahrzeugen mit höchstzulässiger Startmasse über 20 t lag im gleichen Jahr am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main bei 95 %.

Die Anzahl der Flugbewegungen ist eine der Größen, die für die Ermittlung der Umweltbelastungen durch den Luftverkehr herangezogen werden. Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm werden die Lärmschutzbereiche an Flugplätzen auf der Grundlage der Geräuschemissionsdaten der Luftfahrzeuge und der prognostizierten Zahl der Flugbewegungen an einem Flugplatz berechnet.

Bestand an Luftfahrzeugen

Mit der Zunahme des Luftverkehrs ist auch die Zahl der zugelassenen Luftfahrzeuge gestiegen. Von allen motorgetriebenen Luftfahrzeugen weisen die einmotorigen Flugzeuge mit höchstzulässiger Startmasse bis 2 t (Klasse E) und die Motorsegler (Klasse K) die höchsten Bestandszahlen (gif - 14k) auf . Mit diesen Flugzeugen wird der überwiegende Teil der Flugbewegungen an den Landeplätzen abgewickelt.

Demgegenüber wird der Flugbetrieb an den Flughäfen überwiegend mit Flugzeugen mit höchstzulässiger Startmasse über 5,7 t (Klassen A, B, C) durchgeführt. Der Bestand dieser Luftfahrzeuge hat sich wegen des anhaltenden Luftverkehrswachstums in den letzten Jahren deutlich erhöht. So haben besonders die Flugzeuge mit höchstzulässiger Startmasse über 20 t (Klasse A) weiter zugenommen. Die Flugzeuge der Klasse A bestimmen im Wesentlichen das Ausmaß der Fluglärmbelastung in der Umgebung der Flughäfen.

 

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