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Verkehr

Effizienz der Umweltbeiträge zu Verkehrswegeprojekten

Letzte Änderung: 10.08.2010

Effizienz der Umweltbeiträge zu Verkehrswegeprojekten

Das Forschungsprojekt 109 020 80 "Umweltwirksamkeit von Maßnahmen der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) - Fallstudien" wurde von der Planungsgruppe Ökologie und Umwelt in Hannover im Auftrag des Umweltbundesamtes mit Mitteln des Bundesumweltministeriums durchgeführt und im Dezember 1996 abgeschlossen. Die Studie beantwortet zwei Fragestellungen anhand von vier Fallbeispielen der Verkehrswegeplanung:

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die Fallbeispiele

ausgewertet.

Bei der Untersuchung ergab sich, daß die Qualität der ausgewerteten Umweltbeiträge (Verkehrsträger Straße und Schiene), gemessen an den rechtlichen und fachlichen Anforderungen, in der Regel kaum zu beanstanden war. Jedoch ist eine Vereinheitlichung der ökologischen Risikoanalyse für die verschiedenen Verkehrsträger dringend erforderlich, um einen systematischen Vergleich zu ermöglichen.

Die Wirksamkeit der Umweltbeiträge ist in den jeweiligen Planungsphasen sehr unterschiedlich. Während sich die Umweltrisikoeinschätzung nur im günstigsten Falle auf die Bedarfseinstufung eines Projektvorschlags auswirkt, hatten die Umweltverträglichkeitsstudien in den Fallbeispielen ein relativ hohes Gewicht bei der Linienbestimmung und im Abwägungsprozeß des Raumordnungsverfahrens. Beim landschaftspflegerischen Begleitplan ist die Wirksamkeit unmittelbar auf das Vorhaben bezogen, jedoch hinsichtlich des Vermeidungsprinzips am wenigsten ausgeprägt.

Das Untersuchungsergebnis des Forschungsprojekts zeigt deutlich, daß der Einfluß der Umweltrisikoeinschätzung auf die Bedarfsentscheidung bei der Bundesverkehrswegeplanung gering ist. Maßgeblich auf der Bedarfsplanebene bleibt das Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung, die jedoch die Kosten der Umweltbelastung unzureichend und unvollständig einbezieht.

Darüber hinaus zeigt der Bericht, daß die Einbeziehung von verkehrsträgerübergreifenden Projektalternativen, die Berücksichtigung von Raumbelastbarkeiten und eine ausreichende Darstellung von Folgewirkungen und Entlastungsmöglichkeiten nicht möglich ist, solange ausschließlich eine einzelprojektbezogene Betrachtung durchgeführt wird. Auf der Ebene der Bedarfsplanung ist daher eine über das Einzelprojekt hinausgehende Netzbetrachtung notwendig.

Bei den Zielen der räumlichen Gesamtplanung wurde festgestellt, daß vor allem in der Raumplanung erhebliche Zielkonflikte akzeptiert und Lösungsvorschläge nicht angeboten werden. Die Rechtskraft der Bedarfspläne der BVWP bewirkt, daß diese als Vorgaben in die Raumplanung einfließen, auch wenn sie anderen regionalen Zielen entgegenstehen (z.B. Sicherung unzerschnittener Räume). Durch diese Umstände entfaltet die räumliche Gesamtplanung kaum Wirkung auf den Bundesverkehrswegeplan. Die Landschaftsplanung benennt Restriktionsflächen für Verkehrswegeneubau, die jedoch oftmals dennoch beansprucht werden. Hier fehlen Aussagen zur Belastbarkeitsgrenzen und Zielvorstellungen in Bezug auf die Realisierung neuer Verkehrswege.

Da die Umweltrisikoeinschätzung allein keinen ausreichenden Einfluß auf die Entscheidungen der Bedarfsplanebene ausübt, sollten die verkehrsbezogenen Umweltbeeinträchtigungen auch vollständig in die Kosten-Nutzen-Analyse eingehen. Die dafür notwendigen Monetarisierungsansätze wurden mit dem Forschungsprojekt 295 54 001 "Umweltorientierte Fernverkehrskonzepte" entwickelt. Darüber hinaus wird darin ein umweltorientiertes Bewertungsverfahren auf der Grundlage von Umweltzielen vorgeschlagen.

Die Vereinheitlichung der ökologischen Risikoanalyse für die verschiedenen Verkehrsträger ist dringend erforderlich, um einen systematischen, verkehrsträgerübergreifenden Vergleich zu ermöglichen. Zudem sollte das Umweltressort Aussagen zu Belastbarkeitsgrenzen und Zielsetzungen in Bezug auf die Realisierung neuer Verkehrswege treffen.

Der Forschungsbericht Nr. 109 020 80 "Umweltwirksamkeit von Maßnahmen der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) - Fallstudien" kann beim Umweltbundesamt (FG I 3.1, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau) angefordert werden.

 

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