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Letzte Änderung: 02.11.2011
Jedes Jahr nutzen Millionen Besucher die öffentlichen und gewerblichen Schwimmbäder. Neben dem hohen Freizeitwert ist auch die positive Wirkung des Schwimmens und Badens für die Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung unbestritten. Mangelhafte Rahmenbedingungen, wie z. B. nicht oder nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitetes und desinfiziertes Schwimm- und Badebeckenwasser können jedoch die Gefahr übertragbarer Krankheiten für den Badegast mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für die Allgemeinheit mit sich bringen. Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern muss deshalb so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Die Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene hat eine gute, gleich bleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Wohlbefinden zum Ziel. Dafür ist ein Zusammenwirken folgender Faktoren notwendig:
Postkarte „Chlorgeruch im Hallenbad? Das muss nicht sein!” PDF / 1,81 MB
Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Badegäste und des Personals eines Schwimmbades nicht zu beeinträchtigen, werden mikrobiologische, chemische und physikalisch-chemische Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt. Das erfordert ein enges und übergreifendes Zusammenwirken der Fachdisziplinen Chemie, Mikrobiologie und Toxikologie.