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Letzte Änderung: 27.10.2011
Um die nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) geforderte Wasserqualität sicherzustellen, wird das Beckenwasser im Kreislauf aufbereitet. Die Verfahrensstufen, die bei künstlichen Beckenbädern nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19643) kombiniert werden können, sind:
Die Wasserqualitätsziele, die zu ihrer Einhaltung erforderlichen technischen Anforderungen sowie die dafür einsetzbaren Aufbereitungschemikalien und Desinfektionsmittel sind in der DIN 19643 und anderen technischen Normen enthalten, an deren Erstellung das UBA wesentlichen Anteil hat.
Das Umweltbundesamt ist auf vielfältige Weise in Fragen der Wasseraufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers involviert. Zu den wichtigsten Einzelaktivitäten zählen: