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Letzte Änderung: 10.08.2010
Im Rahmen des nationalen Bund/Länder-Messprogramms Nord- und Ostsee (BLMP) wie auch der internationalen Monitoringprogramme zur Überwachung der Belastungssituation der Meeresumwelt werden in großem Umfang analytische Daten gewonnen. Diese wurden und werden z. T. mit unterschiedlichen Methoden erhoben, so dass Informationen zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse erforderlich sind.
In den Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordatlantiks (OSLO-PARIS-Konvention) und des Ostseegebietes (HELSINKI-Konvention) haben sich deshalb die Vertragsparteien verpflichtet:
Die Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Messergebnisse im Bund/Länder-Messprogramm Nord- und Ostsee (BLMP) wird in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung” durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP, die seit März 1999 fest am Umweltbundesamt etabliert ist, wahrgenommen. Sie arbeitet in einem chemischen sowie einem biologischen Arbeitskreis und organisiert und leitet regelmäßig Sitzungen für die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung”. Ziel ist ein Qualitätssicherungssystem auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025 in allen am BLMP beteiligten Laboren.