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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Flüsse und Seen

Letzte Änderung: 10.08.2010

EG-Wasserrahmenrichtlinie

Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Logo der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie zur WasserrahmenrichtlinieDie Gewässerschutzpolitik der europäischen Gemeinschaft hat seit Ende des Jahres 2000 ein neues Fundament: die Richtlinie 2000/60/EG, mit vollständigem Namen „Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Unter ihrem Dach wurde der europäische Gewässerschutz vereinheitlicht und transparenter. Die Wasserrahmenrichtlinie schafft erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa und ersetzt sieben alte EU-Gewässerschutzrichtlinien.

Die WRRL verankert europaweit zwei neue Gedanken. Zum Einen: Gewässer bilden mit ihrem Einzugsgebiet eine Einheit, außerdem stehen Grundwasser, Oberflächenwasser, Auen und Küstengewässer in Wechselwirkung miteinander. Die Richtlinie berücksichtigt damit stärker als bisher die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum für unterschiedliche Pflanzen und Tiere und bezieht so auch Ziele des Naturschutzes mit ein. Zum Anderen: Vorbeugender Gewässerschutz bewirkt letztendlich mehr und ist langfristig preiswerter als ein „Reparaturbetrieb“, bei dem die Politik stets nur auf bereits bekannte Gefahren und Schäden an den Gewässern reagiert.

Der Diskussions- und Gesetzgebungsprozess vor der WRRL kurz beschrieben

In der „Gemeinsamen Umsetzungsstrategie“ vereinheitlichen die EU-Mitglieder Ihr Verständnis der Richtlinie. Deren Leitlinien finden sie hier.

Spezielle Angebote des UBA für die Umsetzung; Zusammenfassungen der wichtigsten Schritte: rechtliche Umsetzung, Bestandsaufnahme, Überwachungsprogramme und Bewirtschaftungsplanung

Wirtschaftliche Elemente der WRRL sind zu berücksichtigen bei der Durchführung und Aktualisierung Wirtschaftlichen Analyse, die alle wasserrelevanten ökonomischen Kennzahlen zusammenfassen soll, bei der Verpflichtung zu kostendeckenden Wasserpreisen unter Einschluss der Umwelt- und Ressourcenkosten und unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips, bei der Auswahl von kosteneffizienten Gewässerschutzmaßnahmen und bei der Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen, sofern Maßnahmen als unverhältnismäßig teuer angesehen werden.

 

 

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