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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Wasserrecht

Letzte Änderung: 10.08.2010

Abkommen zum Schutz internationaler Wasserläufe

Die integrierte Bewirtschaftung von Fließgewässern erfolgt bei grenzüberschreitenden Gewässern großräumig im Rahmen internationaler Kommissionen. Grundlage für diese Form von staatenübergreifender Zusammenarbeit beim Gewässerschutz ist in der Regel ein völkerrechtlicher Vertrag (Konvention oder Übereinkommen). Nur Staaten, die dem Vertragswerk beigetreten sind, können Mitglied eines entsprechenden Gremiums werden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist inzwischen zahlreichen Übereinkommen zum Schutz internationaler Wasserläufe beigetreten. Als vollberechtigtes Mitglied nimmt sie aktiv an der Arbeit der jeweiligen Kommissionen teil. Im folgenden soll auf die Tätigkeit ausgewählter Gremien eingegangen werden.

Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung (IKSR)

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung (IKSR), in welcher Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz seit über 50 Jahren zusammenarbeiten – die Europäische Gemeinschaft wurde 1976 Vertragspartei – ist ein Beispiel für erfolgreiche internationale Gewässerschutzpolitik weltweit.

Zu den Meilensteinen der IKSR-Arbeiten in den letzten Jahren gehören das Aktionsprogramm Rhein (1987), für das symbolisch die Rückkehr des Lachses in den Rhein steht, das Programm zur ökologischen Verbesserung des Rheingebietes, der Aktionsplan Hochwasser (1998), der bis 2020 vollständig umgesetzt sein soll, sowie das neue Übereinkommen zum Schutz des Rheins vom 12.04.1999 (BGBl 2001 II, S. 849) das das völkerrechtliche Abkommen aus dem Jahr 1963 (BGBl. 1965 II, S.1432) abgelöst hat. Mit dem neuen Rheinschutz-Übereinkommen ist ein weiterer Aufgabenbereich hinzugekommen: der Grundwasserschutz. Die zukünftigen Aufgaben der IKSR wurden von der 13. Ministerkonferenz (2001) mit dem neuen Grundsatzprogramm für die nachhaltige Entwicklung des Rheins "Rhein 2020" verabschiedet.

Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE)

Auch die im Jahr 1990 – wenige Tage nach der deutschen Wiedervereinigung - gegründete Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (BGBl. 1992 II, S.942), deren Mitgliedstaaten die Bundesrepublik Deutschland, die Tschechische Republik und die Europäische Gemeinschaft sind, kann bereits auf beachtliche Erfolge zurückblicken. 1989 war die Elbe einer der am stärksten belasteten Flüsse Europas und es bestand akuter Handlungsbedarf.

Das "Erste Aktionsprogramm (Sofortprogramm) zur Reduzierung der Schadstofffrachten in der Elbe und ihrem Einzugsgebiet" und die "Ökologischen Sofortmaßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Biotopstrukturen der Elbe" dokumentieren die grundlegenden Arbeiten im Zeitraum von 1992 bis 1995, die auf eine schnelle Beseitigung bzw. Minderung der größten Verschmutzungsquellen sowie auf die Erhaltung und Verbesserung der morphologischen Strukturen der Elbe und ihren Auen zielten.

Das langfristige "Aktionsprogramm Elbe" von 1995 enthält weitere zielgerichtete Maßnahmen für den Zeitraum von 1996 bis 2010. Eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Beschaffenheit der Gewässer, zum Schutz der Biotopstrukturen der Wasserläufe und deren Uferrandregionen sowie zur Minimierung des Risikos von Havarien soll eine naturschutzkonforme Entwicklung der Elbe und ihrer Nebenflüsse sicherstellen.

Grundlagen für alle Programme bildeten Bestandsaufnahmen der kommunalen, industriellen und diffusen Stoffeinleitungen in die Gewässer sowie des ökologischen Zustands der Elbe und ihrer Auen. Begleitet werden alle Maßnahmen durch ein Internationales Messprogramm der Wasserbeschaffenheit zur Dokumentation der Entwicklung der Gewässergüte und zur Erfolgskontrolle, durch umfangreiche Forschungen auf den Gebieten der Wasserschadstoffbelastungen und der Ökologie, durch einen Internationalen Warn- und Alarmplan Elbe sowie durch Empfehlungen und Maßnahmen zur Vermeidung unfallbedingter Gewässerbelastungen.

Im Zeitraum 1990 bis 2000 konnten im Einzugsgebiet der Elbe 237 große kommunale Kläranlagen fertig gestellt und 2,78 Mio. Einwohner zusätzlich an Kläranlagen angeschlossen werden. Die großen Reduzierungen der Abwasserlasten aus den kommunalen und industriellen Bereich führten zu einer positiven Entwicklung der Gewässergüte der Elbe und ihrer Hauptnebenflüsse.

Zukünftige Schwerpunkte werden neben der Fortführung und dem Ausbau der bisher durchgeführten Tätigkeiten u.a. die Erstellung eines "Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe" (2001) und die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse der Elbe und ihrer Flussauen durch Einrichtung weiterer Schutzgebiete sein.

Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO)

Der 1996 unterzeichnete "Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO) ist am 28.04.1999 in Kraft getreten (BGBl. 1997 II, S.1708). Die Mitgliedsstaaten sind die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Polen, die Tschechische Republik und die Europäische Gemeinschaft.

In der Interimsperiode 1996 bis 1999 konnten bereits wesentliche Ergebnisse erarbeitet werden:

Für die Jahre 2001/2002 ist die Vorlage des "Aktionsprogrammes Oder 2003 – 2010" geplant, in dem die zukünftigen Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen koordiniert und gebündelt dargestellt werden.

Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD)

Die Donauanrainerstaaten Deutschland, Österreich, Slowakische Republik, Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Moldau und Ukraine sowie die Europäische Gemeinschaft haben am 29.06.1994 das Donauschutzübereinkommen (BGBl. 1996 II, S.875), das die Errichtung einer Internationalen Kommission zum Schutz der Donau vorsieht, unterzeichnet. Slowenien und Tschechien sind dem Übereinkommen nachträglich beigetreten. Bosnien und Herzegowina sowie die Bundesrepublik Jugoslawien werden dem Übereinkommen vermutlich noch beitreten.

Das Donauschutzübereinkommen ist am 22.10.1998 in Kraft getreten.

In der Interimsphase 1994 bis 1998 konnte bereits eine Reihe wichtiger Arbeiten, wie z.B. die Errichtung des "Transnationalen Monitoring Netzwerkes" (TNMN) und der Emissionsinventare für kommunale und industrielle Einleitungen abgeschlossen werden.

Die Baia Mare- und Baia Borsa-Störfälle, das Hochwasser an der Theiss und nicht zuletzt der Kosovo-Konflikt haben in den Jahren 1999/2000 die Empfindlichkeit der ökologischen Systeme im Donaueinzugsgebiet aufgezeigt.

Auf der 3. Plenarsitzung der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau wurde das "Aktionsprogramm Donau 2001 – 2005" verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich in diesem Programm, Investitionsvorhaben in Höhe von insgesamt 4,3 Mrd. € im Bereich des Baus und der Erweiterung von kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Errichtung bzw. Renaturierung von Feucht- und Überschwemmungsgebieten vorzunehmen.

Weitere Maßnahmen umfassen u.a. die

 

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