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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Wasserrecht

Letzte Änderung: 25.03.2011

Grundwasserverordnung

Im Oktober 2010 wurde die neue Grundwasserverordnung (Text der Verordnung) verabschiedet. Diese setzt die EU-Grundwassertochterrrichtlinie 2006/118/EG in nationales Recht um und löst die alte Grundwasserverordnung vom 18.03.1997 ab. Die Verordnung stellt Kriterien für die Beschreibung, Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwasserzustands sowie für die Ermittlung und Umkehrung signifikanter und anhaltender steigender Trends von Schadstoffkonzentrationen in Grundwasserkörpern auf. Außerdem sollen Maßnahmen durchgeführt werden, um den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern oder zu begrenzen und eine Verschlechterung des Grundwasserzustands zu verhindern. Damit sollen der von der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) und der Grundwassertochterrichtlinie geforderte gute mengenmäßige und der gute chemische Zustand erhalten oder wiederhergestellt und signifikante Schadstofftrends umgekehrt werden. Beim guten mengenmäßigen Zustand wird auf die Anforderungen der WRRL verwiesen, so dass ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung zu gewährleisten ist. Der gute chemische Zustand richtet sich nach den europäisch vorgegebenen Qualitätsnormen für Nitrat (50 mg/L) und für Pestizide (= Pflanzenschutzmittel und Biozide) (0,1 µg/L für Einzelstoffe, 0,5 µg/L für die Summe) sowie nach nunmehr bundeseinheitlich festgelegten Schwellenwerten für Arsen (10 µg/L), Cadmium (0,5 µg/L), Blei (10 µg/L), Quecksilber (0,2 µg/L), Ammonium (0,5 µg/L), Chlorid (250 µg/L), Sulfat (240 µg/L) und Tri- und Tetrachlorethen (Summe :10 µg/L).

 

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