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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Wasserrecht

Letzte Änderung: 10.08.2010

Trinkwasserqualität

Trinkwasserrichtlinie

Richtlinie 80/778/EWG des Rates vom 15.07.1980 geändert durch Richtlinie 98/83 vom 03.11.1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(ABl. EG 1998, Nr. L 330/32, berichtigt ABl. EG 1999, Nr. L 45/55)

Diese Richtlinie ist im eigentlichen Sinne keine Gewässerschutzrichtlinie, da sie der Sicherstellung der Qualität des wichtigsten Lebensmittels (des Trinkwassers) dienen soll. Obwohl sie somit dem Bereich des Gesundheitsschutzes zuzuordnen ist, so hat sie dennoch mittelbare (reflexive) Auswirkungen auf den Gewässerschutz. Die Wasserversorgungsunternehmen sind auf die gute Qualität des Rohwassers angewiesen, um (ohne enorme Investitionen in Reinigungstechnologien) die strengen Standards der Trinkwasserrichtlinie einhalten zu können.

Inkrafttreten der Richtlinie

25.12.1998

Umsetzung in Deutschland

Durch die Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

Revisionsprozess

Die EG-Trinkwasserrichtlinie befindet sich zurzeit in einem Revisionsprozess. Am 23.10.2007 fand in Brüssel das sogenannte Kick-off meeting zur Revision statt.

Rechtsgrundlage

Art. 130s EGV

Ziel

Qualität des Trinkwassers gewährleisten

Anwendungsbereich

Wasser für den menschlichen Gebrauch (ausgenommen: natürliche Mineral- und Heilwässer)

Pflichten der Mitgliedstaaten

Wichtige Parameter

Richtlinie über die Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten

75/440/EWG [ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 26-31];
Zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG

aufgehoben durch die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zum 22.12.2007

Richtlinie über die Meßmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten

79/869/EWG [ABl. L 271 vom 29.10.1979]
Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003

aufgehoben durch die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zum 22.12.2007

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