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Letzte Änderung: 10.08.2010
Richtlinie 80/778/EWG des Rates vom 15.07.1980 geändert durch Richtlinie 98/83 vom 03.11.1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(ABl. EG 1998, Nr. L 330/32, berichtigt ABl. EG 1999, Nr. L 45/55)
Diese Richtlinie ist im eigentlichen Sinne keine Gewässerschutzrichtlinie, da sie der Sicherstellung der Qualität des wichtigsten Lebensmittels (des Trinkwassers) dienen soll. Obwohl sie somit dem Bereich des Gesundheitsschutzes zuzuordnen ist, so hat sie dennoch mittelbare (reflexive) Auswirkungen auf den Gewässerschutz. Die Wasserversorgungsunternehmen sind auf die gute Qualität des Rohwassers angewiesen, um (ohne enorme Investitionen in Reinigungstechnologien) die strengen Standards der Trinkwasserrichtlinie einhalten zu können.
25.12.1998
Durch die Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001
Die EG-Trinkwasserrichtlinie befindet sich zurzeit in einem Revisionsprozess. Am 23.10.2007 fand in Brüssel das sogenannte Kick-off meeting zur Revision statt.
Art. 130s EGV
Qualität des Trinkwassers gewährleisten
Wasser für den menschlichen Gebrauch (ausgenommen: natürliche Mineral- und Heilwässer)
75/440/EWG [ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 26-31];
Zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG
aufgehoben durch die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zum 22.12.2007
79/869/EWG [ABl. L 271 vom 29.10.1979]
Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003
aufgehoben durch die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zum 22.12.2007