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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Fachgespräch Geringfügigkeitsschwellenwert Vanadium

11.12.2008 im Umweltbundesamt

Letzte Änderung: 25.03.2011

Keine neuen Erkenntnisse: Der Geringfügigkeitsschwellenwert  für Vanadium bleibt bei 4 µg/l

UBA, BerlinAm 11. Dezember 2008 fand im Umweltbundesamt in Berlin ein Fachgespräch zur Ableitung eines Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) für Vanadium statt. 

Die Geringfügigkeitsschwellenwerte sind wesentlicher Bestandteil des vorsorgenden Grundwasserschutzes und machen die gesetzlichen Vorgaben des § 34 Wasserhaushaltsgesetzes operabel. Das Fachgespräch ergab, dass seit Aussetzung des GFS-Wertes für Vanadium vom Vollzug keine neuen Erkenntnisse vorgelegt wurden, die eine Neubewertung erforderlich machen würden. Es besteht somit keine Notwendigkeit, das Moratorium, das den im Jahr 2004 von der LAWA vorgeschlagenen GFS-Wert für Vanadium (4 μg/l) bis Ende 2008 aussetzte, fortzuführen. Der Wert ist somit für den Vollzug freigegeben. Für die Anwendung des GFS-Wertes für Vanadium in anderen Rechtsbereichen (insbesondere ErsatzbaustoffV) sind Anwendungsregeln zu definieren.

Das Ergebnisprotokoll und die Präsentationen finden sich unter

 

 

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