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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Wirtschaftliche Elemente der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Letzte Änderung: 10.08.2010

Als eine der ersten umweltpolitischen Richtlinien der Europäischen Union enthält die Wasserrahmenrichtlinie auch ökonomische Vorgaben, um die von ihr gesetzten Ziele zu erreichen. Die Integration ökonomischer Elemente in die Richtlinie ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck der Erkenntnis, dass die Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Erreichung der anspruchsvollen Ziele der WRRL unerlässlich ist und dass die Zielerreichung die Auswahl der wirtschaftlichen günstigsten Instrumente und Maßnahmen erfordert.

Die ökonomischen Elemente lassen sich dabei in drei Gruppen untergliedern, die untereinander und mit anderen Elementen der Richtlinie verknüpft sind:

  1. Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen nach Artikel 5 und Anhang 3,
  2. Erzielung von kostendeckenden Wasserpreisen (einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten) nach Artikel 9 und Anhang 3,
  3. Rechtfertigung von Ausnahmen nach Artikel 4.

Diese drei Punkte müssen nicht gleichzeitig, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht werden: Die Wirtschaftliche Analyse stellt eine ökonomische Bestandsaufnahme der Wassernutzungen dar und muss bis Ende 2004 abgeschlossen und danach an die Europäische Kommission berichtet werden. Ein Teil dieser wirtschaftlichen Analyse umfasst die Erarbeitung einer Methodik, nach der die kosteneffizientesten Maßnahmen gegen Gewässerbelastungen abgeleitet werden können. Eine derartige Methodik hat das Umweltbundesamt im Rahmen eines Forschungsvorhabens erarbeiten lassen. Die Ergebnisse (veröffentlicht in dem UBA-Text 02/04) können hier im Volltext heruntergeladen werden. Sie ist das Pendant zur naturwissenschaftlichen Charakterisierung der Flussgebiete nach Anhang 2 und an verschiedenen Stellen mit dieser inhaltlich verwoben. Demgegenüber müssen die Mitgliedstaaten kostendeckende Wasserpreise bis zum Jahr 2010 anstreben; die Rechtfertigung von Ausnahmen muss im Bewirtschaftungsplan vorgenommen werden, der bis 2009 zu erstellen ist (Entwürfe des Bewirtschaftungsplans sind der Öffentlichkeit jedoch bereits ein Jahr vorher bekannt zu geben).

Das Umweltbundesamt hat vom Institut Ecologic, Berlin, die wirtschaftlichen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie analysieren lassen. Diesen Bericht können Sie als pdf-File hier herunterladen.

Im Rahmen des gemeinsamen Europäischen Umsetzungsprozesses der Wasserrahmenrichtlinie ist in der Arbeitsgruppe WATECO (Water Framework Directive Economics) ebenfalls eine Analyse der ökonomischen Anforderungen der Richtlinie vorgenommen wurden. Die Arbeiten berücksichtigten dabei auch die Studie von Ecologic. Das entsprechende Dokument (Handlungsanleitung, Anhänge sowie eine Zusammenfassung ist auf europäischer Ebene von den "Wasserdirektoren" einvernehmlich verabschiedet worden. Es hat jedoch keinerlei rechtlich bindenden Charakter, sondern dient nur als Grundlage für eine einheitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Europa.

Das von der WATECO-Arbeitsgruppe erarbeitete und von den Wasserdirektoren verabschiedete Guidance Document und die dazugehörige Policy Summary können Sie im englischen Volltext herunterladen. Ebenfalls herunterladen können Sie sich die deutsche Rohübersetzung der  "Politikzusammenfassung zum Leitfaden".

Die Auswirkungen der ökonomischen Anforderungen der WRRL auf die deutsche Wasserwirtschaft sind in einem Aufsatz beschrieben, den Sie herunterladen können.

Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland erarbeitet die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe. Die Arbeitshilfe enthält auch ein Kapitel zur Wirtschaftlichen Analyse. Sie finden diese Handlungsanleitung auf der Seite der LAWA.

 

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