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Letzte Änderung: 14.12.2011
Die EG regelt die umweltgerechte Gestaltung von Beleuchtungstechnik mit einer Reihe von Verordnungen. Über die Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen haben viele Medien berichtet. Demgegenüber wenig beachtet wurde bisher die Verordnung, die auf üblicherweise in der Straßen- und der Bürobeleuchtung eingesetzte Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten zielt. Beide Verordnungen sorgen nicht nur dafür, daß Lampen mit geringer Stromeffizienz vom Markt genommen werden, sondern auch dafür, daß die Verbraucher mehr Informationen erhalten.
Grundlage dieser Verordnungen ist eine EG-Rahmenrichtlinie für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.
Die Anforderungen der Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen führen dazu, daß die meisten herkömmlichen Glühlampen in den nächsten Jahren vom Markt genommen werden. Damit wird die Verwendung von Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen) bedeutender.
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Die EG-Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung stellt Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, an Hochdruckentladungslampen sowie an zugehörige Vorschaltgeräte und Leuchten beschlossen. Dies betrifft unter anderem die noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen, die besonders viel Strom verbrauchen. Die Regelung soll dazu führen, daß diese Lampen in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden.
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